Kraftfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein ({{StVG 1}} Abs. 2).
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Version vom 11. Juni 2015, 16:29 Uhr

Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (StVG § 1 Abs. 2).

Normen

Publikationen

Siehe auch