Religionsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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''"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."'' ({{GG 4}} Abs. 1 und 2)
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''"Die Freiheit des [[Glauben]]s, des [[Gewissen]]s und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."'' ({{GG 4}} Abs. 1 und 2)
  
  

Version vom 7. März 2015, 09:10 Uhr

"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." (GG Art. 4 Abs. 1 und 2)


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