Mustervereinbarung mit Fotografiertem: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Mai 2013, 15:39 Uhr
Entwurf einer Vereinbarung über Fotoaufnahmen von Personen
Das nachfolgende Muster dient zur vereinsinternen Verwendung, wenn sich Personen bereit erklären, sich für Zwecke des Bürgervereins fotografisch abbilden zu lassen. Es ist nicht zur Weitergabe an Dritte vorgesehen.
Siehe auch Foto- und Bildrecht
Vertrag über Fotoaufnahmen von Personen (Bildnisse)
Version 0.1 - 16.05.2013 (Nicht freigegebene Alphaversion)
Zwischen dem
Bürgerverein Burgkunstadt e.V., gesetzlich vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Vorstände .... und ...., Lichtenfelser Str. 86, 96224 Burgkunstadt
- nachfolgend: Bürgerverein -
und
[Vorname, Nachname, Anschrift, PLZ, Ort, Geburtsdatum]
- nachfolgend: Fotografierte Person -
wird folgende Vereinbarung über die Anfertigung von Bildnissen für den Bürgerverein Burgkunstadt e.V. getroffen:
§ 1. Vertragsgegenstand, Zweck
(1) Diese Vereinbarung bezieht sich auf folgende durch den Fotografen hergestellte oder herzustellende Lichtbildwerke und Lichtbilder:
.... (genaue Beschreibung der Lichtbildwerke und Lichtbilder)
(2) Soweit keine Einschränkungen nach § 3 vorgenommen werden, willigt die fotografierte Person in Herstellung, Verbreitung und Zur-Schau-Stellung der Aufnahmen zur Verwendung für (alle) Vereinzwecke des Bürgervereins ein. Umfasst sind insbesondere auch solche Zwecke, die erst nachträglich in die Satzung des Bürgervereins aufgenommen werden oder Zwecke im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Bürgervereins.
§ 2. Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Herstellung der Lichtbildaufnahmen
Die fotografierte Person stimmt der Herstellung von Lichtbildaufnahmen ihrer Person durch den Bürgerverein zu.
§ 3. Recht am eigenen Bild, Veröffentlichungsrecht
(1) Die fotografierte Person stimmt einer Veröffentlichung, Verbreitung und Zur-Schau-Stellung der nach § 2 hergestellten Lichtbildfaufnahmen durch den Bürgerverein zu. Die fotografierte Person räumt dem Bürgerverein das ausschließliche Recht ein, die Bilder beliebig oft in allen Vereinsprodukten und -objekten zu publizieren und zu verbreiten.
(2) Hinsichtlich der Verwendung der Lichtbildaufnahmen werden folgende Konkretisierungen bzw. Einschränkungen vorgenommen:
- ( ) Die Verwendung unterliegt keinerlei Beschränkungen
- ( ) Die Verwendung unterliegt folgenden Beschränkungen:
- ( ) Verwendung für Werbezwecke auf der Homepage des Bürgervereins
- ( ) Verwendung für Wahlkampfzwecke (z.B. Wahlplakate, Online-Banner mit Wahlkampfbezug etc.)
- ( ) Sonstiges. ...
- ( ) Eine über die genannten Zwecke hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung der fotografierten Person
- ( ) Die Verwendung unterliegt grundsdätzlich keinerlei Beschränkungen mit folgenden Ausnahmen:
- ( ) Keine Verwendung für Werbezwecke im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (Verwendung für politische Zwecke z.B. im Wahlkampf bleibt gestattet)
- ( ) Keine Lizenzierung an Agenturen, keine Weiterveräußerung, keine Lizenzierung unter eine Lizenz, die eine Weitergabe durch Dritte insbesondere im Internet gestattet <ref>Achtung, in diesem Falle müssen ggf. Einschränkungen im Rahmen der Lizensierung des jeweiligen Produkts vorgenommen werden, z.B. kann das Lichtbild nicht einfach ohne Einschränkung im Wiki des Bürgervereins publiziert werden, da dieses unter einer Creative Commons-Lizenz steht</ref>
§ 4. Recht der Bearbeitung
Der Bürgerverein darf die Lichtbildwerke und Lichtbilder der fotografierten Person bearbeiten und umgestalten. Die nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte beziehen sich auch auf die bearbeiteten und / oder umgestalteten Lichtbildwerke und Lichtbilder. Die Bearbeitung darf nicht zu Entstellungen der fotografierten Person führen.
§ 5. Vergütung
???
§ 6. Laufzeit der Vereinbarung, Kündigung
Die Vereinbarung wird unbefristet geschlossen. Die fotografierte Person hat das Recht, das Recht zur Veröffentlichung und Verbreitung nach § 3 mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende zu kündigen. Der Bürgerverein hat mit Beendigung des Veröffentlichungs- und Verbreituzngsrechts die Lichtbildaufnahmen der fotografierten Person aus seinem Online-Angebot zu entfernen. Soweit Lichtbildaufnahmen der fotografierten Person noch nicht veröffentlicht wurden, hat eine Veröffentlichung nach Zugang der Kündigungserklärung zu unterbleiben. Wurden Lichtbildaufnahmen bereits in Print- oder sonstigen nicht-elektronischen, materiellen Produkten verwendet, dürfen diese ab Zugang der Kündigung nicht neu aufgelegt werden, bereits gedruckte Exemplare aber auch nach Beendigung des Verbreitungsrechts noch im Rahmen der Vereinszwecke aufgebraucht werden.
§ 7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt (§ 139 BGB).
.....................................
Ort, Datum
......................................
Fotografierte Person
......................................
Bei Minderjährigen Unterschrift des / der gesetzlichen Vertreter
......................................
Bürgerverein Burgkunstadt e.V. (1.oder 2. Vorsitzender)
......................................
Bürgerverein Burgkunstadt e.V. (weiteres Vorstandsmitglied)
Fußnoten
<references />