Rechnungsprüfungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Auffassug von Voringer<ref>{{ISBN 9783415041899}}, S. 39</ref> sind die Grundsätze des {{GO 52}} Abs. 2 auf Sitzungen des Rechnungsprüfungsauschusses wegen der Eigenart der Prüfungen in einem internen Verfahren nicht anwendbar<ref>{{ISBN 9783415041899}}, S. 36</ref>.
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* von Arnim, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, Wiesbaden 1981
 
* von Arnim, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, Wiesbaden 1981
* {{ISBN 9783556062555}} Rdnr. 37, 154, 397
 
  
 
===Information des Stadtrats===
 
===Information des Stadtrats===

Version vom 5. Juli 2014, 12:46 Uhr

In bayerischen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern bildet der Gemeinderat nach GO Art. 103 Abs. 2 aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschußmitglied zum Vorsitzenden; GO Art. 33 Abs. 2 findet keine Anwendung.

Stadt Burgkunstadt: Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ab 14.05.2014

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht in Burgkunstadt derzeit aus 7 Stadträten (3 CSU, 2 SPD, 2 FW).

CSU

SPD

Freie Wähler

Bürgerverein

Niederschrift

Nach GO Art. 103 Abs. 1 Satz 2 sind über die Beratungen Niederschriften aufzunehmen. Soweit bei der Bewertung von Vorgängen unterschiedliche Auffassungen bestehen, sind diese als sog. dissenting opinions kenntlich zu machen<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 38 oben</ref>.

Öffentlichkeit

Sitzungen des Rechnunsprüfugsausschusses

Nach Auffassug von Voringer<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 39</ref> sind die Grundsätze des GO Art. 52 Abs. 2 auf Sitzungen des Rechnungsprüfungsauschusses wegen der Eigenart der Prüfungen in einem internen Verfahren nicht anwendbar<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 36</ref>.

Siehe auch

Prüfungsberichte

  • von Arnim, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, Wiesbaden 1981

Information des Stadtrats

Der Rechnungsprüfungsausschuss soll den Stadtrat in regelmäßigen Abständen über Stand der Rechnungsprüfung und Ergebnisse von Einzelprüfungen informieren<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 36</ref>. Dies kann und muss teilweise in öffentlicher Sitzung erfolgen, wobei streng auf den Schutz berechtigter Individualinteressen zu achten ist<ref>siehe im einzelnen zur Abgrezung Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 36</ref>.

Normen

Bayerische Gemeindeordnung (GO)

Geschäftsordnungen (Muster)

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />