Rechnungsprüfungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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===Information des Stadtrats===
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss soll den Stadtrat in regelmäßigen Abständen über Stand der Rechnungsprüfung und Ergebnisse von Einzelprüfungen informieren<ref>{{ISBN 9783415041899}}, S. 36</ref>. Dies kann und muss teilweise in öffentlicher Sitzung erfolgen, wobei streng auf den Schutz berechtigter Individualinteressen zu achten ist<ref>siehe im einzelnen zur Abgrezung {{ISBN 9783415041899}}, S. 36</ref>.
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss soll den Stadtrat in regelmäßigen Abständen über Stand der Rechnungsprüfung und Ergebnisse von Einzelprüfungen informieren<ref>{{ISBN 9783415041899}}, S. 36</ref>. Dies kann und muss teilweise in öffentlicher Sitzung erfolgen, wobei streng auf den Schutz berechtigter Individualinteressen zu achten ist<ref>siehe im einzelnen zur Abgrezung {{ISBN 9783415041899}}, S. 36</ref>.
  

Version vom 5. Juli 2014, 12:16 Uhr

In bayerischen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern bildet der Gemeinderat nach GO Art. 103 Abs. 2 aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschußmitglied zum Vorsitzenden; GO Art. 33 Abs. 2 findet keine Anwendung.

Stadt Burgkunstadt: Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ab 14.05.2014

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht in Burgkunstadt derzeit aus 7 Stadträten (3 CSU, 2 SPD, 2 FW).

CSU

SPD

Freie Wähler

Bürgerverein


Öffentlichkeit

Sitzungen des Rechnunsprüfugsausschusses

Siehe

Information des Stadtrats

Der Rechnungsprüfungsausschuss soll den Stadtrat in regelmäßigen Abständen über Stand der Rechnungsprüfung und Ergebnisse von Einzelprüfungen informieren<ref>Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 36</ref>. Dies kann und muss teilweise in öffentlicher Sitzung erfolgen, wobei streng auf den Schutz berechtigter Individualinteressen zu achten ist<ref>siehe im einzelnen zur Abgrezung Voringer, Rechnungsprüfung der Kommunen in Bayern: Rechte und Pflichten kommunaler Mandatsträger auf der Grundlage der Bayerischen Gemeindeordnung, 2. Aufl. 2009, Boorberg Verlag Stuttgart, ISBN 9783415041899, S. 36</ref>.

Normen

Bayerische Gemeindeordnung (GO)

Geschäftsordnungen (Muster)

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />