Altlastenkataster: Unterschied zwischen den Versionen

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(Weiterleitung nach Bodenschutz- und Altlastenkataster erstellt)
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#WEITERLEITUNG [[Bodenschutz- und Altlastenkataster]]
 
 
==Normen==
 
* {{BayBodSchG 3}} Abs. 1: Das Landesamt für Umwelt führt ein Kataster, in dem die von der zuständigen Behörde nach Art. 2 Satz 2 gemeldeten Flächen erfasst werden. Die Meldung wird dadurch bewirkt, dass die zuständige Behörde die Eintragungen im Kataster vornimmt.
 
 
 
==Links==
 
* https://www.lfu.bayern.de/altlasten/altlastenkataster/index.htm
 
 
 
==Fußnoten==
 
<references/>
 
  
 
[[Kategorie:Bodenrecht]]</noinclude>
 
[[Kategorie:Bodenrecht]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 26. August 2021, 12:46 Uhr