Bodenschutz- und Altlastenkataster: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BayBodSchG 3}} Abs. 1: Das [[Landesamt für Umwelt]] führt ein Kataster, in dem die von der zuständigen Behörde nach Art. 2 Satz 2 gemeldeten Flächen erfasst werden. Die Meldung wird dadurch bewirkt, dass die zuständige Behörde die Eintragungen im Kataster vornimmt.
  
 
==Links==
 
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* https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/04775061586
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* https://www.lfu.bayern.de/altlasten/altlastenkataster/index.htm
 
 
==Siehe auch==
 
* [[Bodenschutzkataster]]
 
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Version vom 26. August 2021, 12:46 Uhr


Normen

  • BayBodSchG Art. 3 Abs. 1: Das Landesamt für Umwelt führt ein Kataster, in dem die von der zuständigen Behörde nach Art. 2 Satz 2 gemeldeten Flächen erfasst werden. Die Meldung wird dadurch bewirkt, dass die zuständige Behörde die Eintragungen im Kataster vornimmt.

Links

Fußnoten

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