GPP bei Gebäuden: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{ISBN 9789279568497}} - Kapitel 7 – Wichtige GPP-Sektoren - 7.1 Gebäude (Seite 72 f.)
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* {{ISBN 9789279568497}} - Kapitel 7 – Wichtige GPP-Sektoren - 7.1 [[Gebäude]] (Seite 72 f.)
  
 
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Version vom 26. Februar 2021, 09:25 Uhr

"Für öffentliche Gebäude gelten Energieeffizienz-Mindestanforderungen, die auf nationaler Ebene unter Zugrundelegung einer gemeinsamen EU-Methodik festgelegt werden. Ab 1. Januar 2019 müssen alle neuen Gebäude, die von öffentlichen Behörden als Eigentümer genutzt werden, „Niedrigstenergiegebäude“ sein (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden). In der Energieeffizienzrichtlinie werden ebenfalls verbindliche Anforderungen an die Renovierung öffentlicher Gebäude und an Kaufverträge und neue Mietverträge festgelegt, die Energieeffizienz-Mindeststandards zu erfüllen haben."<ref>Quelle: Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 7</ref>

Publikationen

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Fußnoten

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