Wählergruppe: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Wählergruppe setzt einen Zusammenschluss von [[natürliche Person|natürlichen Personen]] voraus. Wenn eine Organisationsform auch andere Mitlieder als natürliche Personen vorsieht, kann sie keine Wählergruppe bilden<ref>{{Gaß/Büttner/Graf 2013}} S. 23</ref>.
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Eine Wählergruppe setzt einen Zusammenschluss von [[natürliche Person|natürlichen Personen]] voraus. Wenn eine Organisationsform auch andere Mitlieder als natürliche Personen vorsieht, kann sie keine Wählergruppe bilden<ref>{{Gaß/Büttner/Graf 2013}}, S. 23</ref>.
  
 
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Version vom 21. November 2013, 11:06 Uhr

Eine Wählergruppe setzt einen Zusammenschluss von natürlichen Personen voraus. Wenn eine Organisationsform auch andere Mitlieder als natürliche Personen vorsieht, kann sie keine Wählergruppe bilden<ref>Gaß/Büttner/Graf, Handbuch zur Kommunalwahl in Bayern - Vorbereitung - Durchführung - Wahlkalender - Gesetzestexte für die Wahl 2014, 2. Aufl. 2013, ISBN 9783415049444, S. 23</ref>.

Fußnoten

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