Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt nach {{ROG 22}} Abs. 1 Satz 1 ein [[Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten]]. Das [[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]] stellt den Ländern die Ergebnisse des Informationssystems zur Verfügung ({{ROG 22}} Abs. 1 Satz 2). | Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt nach {{ROG 22}} Abs. 1 Satz 1 ein [[Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten]]. Das [[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]] stellt den Ländern die Ergebnisse des Informationssystems zur Verfügung ({{ROG 22}} Abs. 1 Satz 2). | ||
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Version vom 31. Mai 2020, 11:44 Uhr
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt nach ROG § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Informationssystem zur räumlichen Entwicklung im Bundesgebiet und in den angrenzenden Gebieten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt den Ländern die Ergebnisse des Informationssystems zur Verfügung (ROG § 22 Abs. 1 Satz 2).
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstattet dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Vorlage an den Deutschen Bundenach (ROG § 22 Abs. 2 Satz 1 in regelmäßigen Abständen Berichte, insbesondere über
- die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen (Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen),
- die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
- die räumliche Verteilung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union im Bundesgebiet und deren Wirkung,
- die Auswirkungen der europäischen Integration auf die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes.
Die Berichte können sich auf fachliche und teilräumliche Aspekte beschränken (ROG § 22 Abs. 2 Satz 2).