Träger der Raumordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Träger der Regionalplanung sind die [[Regionaler Planungsverband|Regionalen Planungsverbände]]. Sie erfüllen diese Aufgabe im [[übertragener Wirkungskreis|übertragenen Wirkungskreis]].Darüber hinaus können sie Aufgaben ihrer Mitglieder in der Regionalentwicklung wahrnehmen. ({{BayLplG 8}} Abs. 1)<noinclude>
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Träger der Regionalplanung sind die [[Regionaler Planungsverband|Regionalen Planungsverbände]]. Sie erfüllen diese Aufgabe im [[übertragener Wirkungskreis|übertragenen Wirkungskreis]].Darüber hinaus können sie Aufgaben ihrer Mitglieder in der [[Regionalentwicklung]] wahrnehmen. ({{BayLplG 8}} Abs. 1)<noinclude>
  
 
==Normen==
 
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* {{BayLplG 8}} Abs. 1 ([[Regionale Planungsverbände]])
 
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==Siehe auch==
 
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* [[Raumordnung]]
 
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[[Kategorie:Öffentliches Baurecht]]
 
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Version vom 29. Mai 2020, 08:03 Uhr

Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände. Sie erfüllen diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.Darüber hinaus können sie Aufgaben ihrer Mitglieder in der Regionalentwicklung wahrnehmen. (BayLplG Art. 8 Abs. 1)

Normen

Siehe auch