Lieferauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Juli 2019, 09:39 Uhr

Lieferaufträge sind nach GWB § 103 Abs. 1 Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder Ratenkauf oder Leasing, Mietverhältnisse oder Pachtverhältnisse mit oder ohne Kaufoption betreffen. Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen.

Normen

Siehe auch