Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kommunalabgaben==
 
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Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide [[Kommunalabgabe|Kommunalabgaben]] erheben. Diese setzen eine wirksame [[Abgabensatzung]] voraus.
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Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide [[Kommunalabgabe|Kommunalabgaben]] über [[örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer|örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern]], [[Beiträge]] und [[Gebühren]] erheben. Diese setzen eine wirksame [[Abgabensatzung]] voraus.
  
==Steuern==
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===[[Grundsteuer]]===
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Die von der Gemeine nach Art. 106 Abs. 6 GG erhobenen Gemeindesteuern sind insbesondere die [[Grundsteuer]] und die [[Gewerbesteuer]].
 
 
===[[Gewerbesteuer]]===
 
  
 
==[[Kommunaler Finanzausgleich]]==
 
==[[Kommunaler Finanzausgleich]]==

Version vom 25. Juli 2013, 08:25 Uhr

Die Stadt kann sich grundsätzlich aus folgenden Einnahmequellen finanzieren:

Kommunalabgaben

Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide Kommunalabgaben über örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, Beiträge und Gebühren erheben. Diese setzen eine wirksame Abgabensatzung voraus.

Gemeindesteuern

Die von der Gemeine nach Art. 106 Abs. 6 GG erhobenen Gemeindesteuern sind insbesondere die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

Kommunaler Finanzausgleich

Sonstige Einnahmen

Siehe auch