Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide [[Kommunalabgabe|Kommunalabgaben]] erheben. Diese setzen eine wirksame [[Abgabensatzung]] voraus.
 
Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide [[Kommunalabgabe|Kommunalabgaben]] erheben. Diese setzen eine wirksame [[Abgabensatzung]] voraus.
 
===[[Örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern]], Art. 3 KAG===
 
 
====[[Hundesteuer]]====
 
 
===[[Beiträge]], Art. 5 KAG===
 
 
z.B. Erneuerungsbeitrag Trinkwasserversorgung
 
 
===[[Gebühren]], Art. 8 KAG===
 
 
z.B. Wasserverbrauchsgebühren
 
  
 
==Steuern==
 
==Steuern==

Version vom 25. Juli 2013, 08:18 Uhr

Die Stadt kann sich grundsätzlich aus folgenden Einnahmequellen finanzieren:

Kommunalabgaben

Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide Kommunalabgaben erheben. Diese setzen eine wirksame Abgabensatzung voraus.

Steuern

Grundsteuer

Gewerbesteuer

Kommunaler Finanzausgleich

Sonstige Einnahmen