Einnahmen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
==Kommunalabgaben== | ==Kommunalabgaben== | ||
− | Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide Kommunalabgaben erheben. Diese setzen eine wirksame [[Abgabensatzung]] voraus. | + | Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide [[Kommunalabgabe|Kommunalabgaben]] erheben. Diese setzen eine wirksame [[Abgabensatzung]] voraus. |
===[[Örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern]], Art. 3 KAG=== | ===[[Örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern]], Art. 3 KAG=== |
Version vom 25. Juli 2013, 08:14 Uhr
Die Stadt kann sich grundsätzlich aus folgenden Einnahmequellen finanzieren:
Kommunalabgaben
Die Gemeinde kann über Abgabenbescheide Kommunalabgaben erheben. Diese setzen eine wirksame Abgabensatzung voraus.
Örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern, Art. 3 KAG
Hundesteuer
Beiträge, Art. 5 KAG
z.B. Erneuerungsbeitrag Trinkwasserversorgung
Gebühren, Art. 8 KAG
z.B. Wasserverbrauchsgebühren