Investitionsaufwand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Aufwand der Gemeinden für die [[Herstellung]], [[Anschaffung]], [[Verbesserung]] oder [[Erneuerung]] ihrer [[öffentliche Einrichtung|öffentlichen Einrichtung]]en heisst Investitionsaufwand ({{KAG 5}} Abs. 1 Satz 1 ).<noinclude>
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Der Aufwand der Gemeinden für die [[Herstellung]], [[Anschaffung]], [[Verbesserung]] oder [[Erneuerung]] ihrer [[öffentliche Einrichtung|öffentlichen Einrichtung]]en heisst [[Investitionsaufwand]] ({{KAG 5}} Abs. 1 Satz 1 ).<noinclude>
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Aktuelle Version vom 20. Juni 2016, 22:33 Uhr

Der Aufwand der Gemeinden für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen heisst Investitionsaufwand (KAG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 ).

Siehe auch