Gebundene Ganztagsschule: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2016, 10:10 Uhr
Auf Antrag des Schulaufwandsträgers können an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie an Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen, schulische Ganztagsangebote in eigenen Ganztagsklassen in rhythmisierter Form eingerichtet werden (gebundenes Ganztagsangebot, (BayEUG Art. 6 Abs. 5 Satz 1).
Normen
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- BayEUG Art. 6 Abs. 5 Satz 1: Auf Antrag des Schulaufwandsträgers können an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien sowie an Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren, Förderschwerpunkt Lernen, schulische Ganztagsangebote in eigenen Ganztagsklassen in rhythmisierter Form eingerichtet werden (gebundenes Ganztagsangebot).