Öffentliche Einrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Stadt Burgkunstadt unterhält u.a. folgende öffentlichen Einrichtungen:
 
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*[[Freibad]]
 
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*[[Stadthalle]]
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*[[Trinkwasserversorgung]]
 
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==Normen==
 
==Normen==
 
*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt21 Art. 21 GO] Benutzung öffentlicher Einrichtungen; Tragung der Gemeindelasten
 
*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt21 Art. 21 GO] Benutzung öffentlicher Einrichtungen; Tragung der Gemeindelasten

Version vom 18. Juni 2013, 12:27 Uhr

Nach Art. 21 Abs. 1 GO sind alle Gemeindeangehörigen nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Sie sind verpflichtet, die Gemeindelasten zu tragen.

Öffentliche Einrichtungen der Stadt Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt unterhält u.a. folgende öffentlichen Einrichtungen:

Normen

  • Art. 21 GO Benutzung öffentlicher Einrichtungen; Tragung der Gemeindelasten