Abgabesatzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Staatsministerium des Innern kann [[Mustersatzungen]] erlassen, die im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht werden. ([http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=jlr-KAGBY1993V8Art2&st=lr&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint Art. 2 Abs. 2 KAG]) | Das Staatsministerium des Innern kann [[Mustersatzungen]] erlassen, die im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht werden. ([http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=jlr-KAGBY1993V8Art2&st=lr&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint Art. 2 Abs. 2 KAG]) |
Version vom 7. März 2016, 17:06 Uhr
Prüfungscheckliste
(1) Die Abgaben werden auf Grund einer besonderen Abgabesatzung erhoben. (KAG Art. 2 Abs. 1 Satz 1)
Die Satzung muß
(2) die Schuldner,
(3) den die Abgabe begründenden Tatbestand,
(4) den Maßstab,
(5) den Satz der Abgabe sowie
(6) die Entstehung und die Fälligkeit der Abgabeschuld
bestimmen. (KAG Art. 2 Abs. 1 Satz 2)
Das Staatsministerium des Innern kann Mustersatzungen erlassen, die im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht werden. (Art. 2 Abs. 2 KAG)
Satzungen nach Art. 3 KAG (Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) bedürfen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn durch die Satzung erstmalig eine in Bayern bisher nicht erhobene kommunale Steuer eingeführt wird. Die Genehmigung bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums des Innern. Genehmigung und Zustimmung dürfen nur versagt werden, wenn die Satzung höherrangigem Recht widerspricht oder wenn die Steuer öffentliche Belange, insbesondere volkswirtschaftliche oder steuerliche Interessen des Staates, beeinträchtigt. (Art. 2 Abs. 3 KAG)
Normen
Siehe auch
Abgabesatzungen der Stadt Burgkunstadt
- Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren vom 29.04.1997
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Jahrmarktes der Stadt Burgkunstadt vom 16.01.2008
- Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Burgkunstadt (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 25.08.2005
- Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages der Stadt Burgkunstadt (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 08.04.2009
- Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages der Stadt Burgkunstadt (Ausbaubeitragssatzung - ABS) vom 13.01.2010
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-WAS) vom 08.12.2010
- Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) der Stadt Burgkunstadt vom 11.04.2013
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-EWS) vom 08.12.2010
- Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (BS-VE/EE) der Stadt Burgkunstadt vom 19.05.2004
- Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter vom 10.10.2007
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Burgkunstadt vom 28.01.2004
- Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Stadt Burgkunstadt vom 06.03.2013
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Notunterkunft der Stadt Burgkunstadt vom 30.11.2005
- Hundesteuersatzung der Stadt Burgkunstadt vom 07.06.2006