Personalkostenanteil am Verwaltungshaushalt: Unterschied zwischen den Versionen
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− | ./. [[Zuführung vom Vermögenshaushalt]] | + | ./. Gr 28 [[Zuführung vom Vermögenshaushalt]] - ... EUR |
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Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts ... EUR | Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts ... EUR |
Version vom 17. Februar 2016, 22:13 Uhr
Der Personalkostenanteil am Verwaltungshaushalt wird wie folgt ermittelt:
(1) Ermittlung des Refernzwertes der Einnahmen des Verwaltungshaushalts
Einnahmen des Verwaltungshaushalts: ... EUR
./. UGr 051 Bedarfszuweisungen zum Ausgleich besonderer Belastungen des Verwaltungshaushalts - ... EUR
./. UGr 169 Innere Verrechnungen (UGr 169) - ... EUR
./. Gr 27 Kalkulatorische Einnahmen - ... EUR
./. Gr 28 Zuführung vom Vermögenshaushalt - ... EUR
./. Gr 29
Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts ... EUR
(2) Ermittlung der Personalkosten Hauptgruppe 4
(3) Personalkosten/Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts