Stadtratssitzung-2016-01-12: Unterschied zwischen den Versionen

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=====Ausschreibungen=====
 
=====Ausschreibungen=====
Die Stadt hat einen Ansatz von ca. 300.000 € für die Beförderung ihrer Schulkinder im Haushaltsplan 2016. Dies wird nicht ausgeschrieben. Die Beförderungsdienstleistungen sind auszuschreiben.
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*Die Stadt hat einen Ansatz von ca. 300.000 € für die Beförderung ihrer Schulkinder im Haushaltsplan 2016. Dies wird nicht ausgeschrieben. Die Beförderungsdienstleistungen sind auszuschreiben.
 
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*Die Stadt gibt ca. 50.000 € für Reinigungsdienstleistungen aus, die nicht ausgeschrieben werden. Die Reinigungsdienstleistungen sind auszuschreiben.
Die Stadt gibt ca. 50.000 € für Reinigungsdienstleistungen aus, die nicht ausgeschrieben werden. Die Reinigungsdienstleistungen sind auszuschreiben.
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*Ausschreibung der Bestattungsdienstleistungen gemäß der Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahr 2013.
 
 
Ausschreibung der Bestattungsdienstleistungen gemäß der Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahr 2013.
 
  
 
=====Luxus durch Standard ersetzen=====
 
=====Luxus durch Standard ersetzen=====

Version vom 12. Januar 2016, 23:52 Uhr

Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 12. Januar 2016

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf temporäre Nutzung der Ausstellungsfläche im EG des Anwesens Lichtenfelser Str. 14 (Grundstück Flst.Nr. 412 der Gemarkung Burgkunstadt) als Veranstaltungsraum (2015-0057)

02 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2015

Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 12. Januar 2016

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bekanntgaben

02 Haushaltsplanung 2016

Konzept des Bürgervereins zur Konsolidierung des Verwaltungshaushalts

Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.

Der Bürgerverein hat einen Konzept zur Konsolidierung des Verwaltungshaushalts mit einem Volumen von zunächst 515.348,59 € (167 Punkte, davon 59 Fragen und 108 Einsparvorschläge) erarbeitet. Dieses Konzept liegt dem Stadtrat vor. Ich möchte Ihnen kurz die wesentlichen Eckdaten vorstellen. Das Konzept ist ferner nur ein 1. Schritt. Ich möchte am Ende meiner Ausführungen kurz auf die aus unserer Sicht erforderlichen weiteren Schritte eingehen. Ziel ist es, die volle politische und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wiederherzustellen.

In diesem Konzept sind folgende strategische Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung bereits in Ansätzen enthalten:

  • Einnahmen steigern
  • Ausgaben senken
  • Umschuldung
  • Struktur öffentlicher Einrichtungen
Steigerung der Einnahmen

Haushaltskonsolidierung macht nur in wirtschaftlich starken Zeiten Sinn. Wir haben eine der stärksten wirtschaftlichsten Phasen überhaupt in unserem Land. Wenn wir es jetzt nicht hinbekommen, bekommen wir es für lange Zeit überhaupt nicht mehr hin. Das Landratsamt Lichtenfels fordert seit geraumer Zeit eine Erhöhung bestimmter Abgaben, ferner gibt es klare Forderungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands an die Stadt Burgkunstadt, bestimmte Abgaben zu erhöhen. Wir sind der Ansicht, dass eine Erhöhung von Abgaben nur Sinn macht, wenn man gleichzeitig die Ausgaben etwa im Verhältnis 1 zu 3 senkt. D.h. für jeden Euro den wir zusätzlich durch höhere Steuern oder Beiträge oder Gebühren einnehmen, sollten wir 3 € einsparen, damit der Einnahmeeffekt nicht verpufft und wir das auch gegenüber den Bürgern und Unternehmen als echten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung rechtfertigen können.

Vom Landratsamt Lichtenfels wurde in den letzten Genehmigungsbescheiden die Erhöhung der Grundsteuer A und B gefordert. Vom Bayerischen kommunalen Prüfungsverband wurde eine Anpassung der Friedhofsgebühren gefordert. Diese liegen nach dem aktuellen Haushalt für 2016 bei einem Deckungsgrad von nur noch 52 %. Im einzelnen schlägt der Bürgerverein folgende Maßnahmen vor:

  • Erhöhung der Grundsteuer A auf einen Hebesatz von 335 % wie von der Rechtsaufsicht gefordert: zusätzliche Einnahmen in Höhe von 2754,00 €
  • Erhöhung der Grundsteuer B wie von der Rechtsaufsicht gefordert auf einen Hebesatz von 330 %: zusätzliche Einnahmen in Höhe von 52.170 €
  • Erhöhung der Friedhofsgebühren Ergebnis 2014 43.142,40 €, Ansatz 2016 35.000 €, Erhöhung 2016 auf Ansatz 40.000 € durch maßvolle Erhöhung der Gebühren (zusätzliche Einnahmen in Höhe von 5000 €)
  • moderate Erhöhung der Gewerbesteuer von 350 auf 360 % (etwa 50 % der Kommunen im Landkreis haben mittlerweile einen Hebesatz von 380 %) ergibt zusätzliche Einnahmen in Höhe von 72.857,14 €
  • Erhöhung der Hundesteuer von 31 auf 40 € ergibt zusätzliche Einnahmen von 3977,42 €.

Insgesamt würden diese Maßnahmen zu zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 136.758,59 € führen.

Ausgaben senken

Zur Senkung von Ausgaben lassen sich wiederum folgende Unterkategorien bilden:

  • Ausschreibungen
  • Luxus durch Standard ersetzen
  • Haushaltsansätze auf realistische Beträge zurückführen (Luft herausnehmen)
  • "Erbsenzählerei"
  • Maßnahmen auf Rechtmäßigkeit überprüfen
Ausschreibungen
  • Die Stadt hat einen Ansatz von ca. 300.000 € für die Beförderung ihrer Schulkinder im Haushaltsplan 2016. Dies wird nicht ausgeschrieben. Die Beförderungsdienstleistungen sind auszuschreiben.
  • Die Stadt gibt ca. 50.000 € für Reinigungsdienstleistungen aus, die nicht ausgeschrieben werden. Die Reinigungsdienstleistungen sind auszuschreiben.
  • Ausschreibung der Bestattungsdienstleistungen gemäß der Vorgabe des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahr 2013.
Luxus durch Standard ersetzen

Die Stadtverwaltung hatte im Jahr 2014 Ausgaben für Zeitschriften, Bücher und Ergänzungslieferungen in Höhe von 23.107,66 €. Wir sind der Ansicht, dass diese Beträge für eine Stadtverwaltung dieser Größenordnung zu hoch sind und auf einen Betrag unter 10.000 € budgetiert werden sollten für die gesamte Stadtverwaltung. Es müssen hier auch Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit oder auch des Bezugs von Onlineangeboten geprüft werden. Zur Not müsste man auch einmal eine Bibliothek aufsuchen.

Für die Ausstattung des Zimmers der Bürgermeisterin sind 10.000 € angesetzt, für die Zimmer der normalen Verwaltung jedoch insgesamt nur 200 €. Wir sind der Ansicht, dass die Bürgermeisterin mit gutem Beispiel vorangehen sollte und der Wert ebenfalls auf 200 € zu reduzieren ist.

Der Stadtumbaumanager ist zu streichen. Man kann darüber nachdenken, wenn man den Haushalt in eine richtige Richtung gebracht hat. Aber was soll ein Stadtumbaumanager machen, wenn man kein Geld hat, um Maßnahmen, die er vorschlägt, zu realisieren.

Wir zahlen im Jahr ca. 7000 € an Mieten für Kopiergeräte. Leistungsfähige Drucker kann man heute für unter 500 € kaufen.

Haushaltsansätze auf realistische Beträge zurückführen (Luft herausnehmen)

Als Beispiel hierfür kann man anführen, dass die Energiekosten im vergangenen Jahr stark gefallen sind.

  • Im Unterabschnitt 7729 Fuhrpark sind in der Untergruppe 5540 für Betriebs-und Schmierstoffe 34.000 € angesetzt nach einem Ergebnis 2014 von 31.799,83 €. Die Spritkosten sind ca. 20 % gefallen. Der Haushaltsansatz wäre somit nicht nach oben, sondern nach unten zu korrigieren (Ansatz Bürgerverein 27.500 €).
"Erbsenzählerei"

Wir werden regelmäßig dafür kritisiert, wenn wir auch fordern, kleinere Beträge einzusparen.

Von unseren 108 Einsparvorschlägen im Vermögenshaushalt betreffen knapp 1/3 der Vorschläge Positionen mit einem Konsolidierungsvolumen von weniger als 1000 €. Auch diese machen jedoch im Jahr 20.000 € aus. In 10 Jahren sind das 200.000 und in 25 Jahren 500.000 €.

Maßnahmen auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüfen

Es sind im Haushalt Positionen enthalten, bei denen nicht klar ist, ob Zahlungen hierauf mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind. Der Rest ist nicht öffentlich.

Umschuldung

Nach dem Pressebericht im Obermain Tagblatt vom 20. Februar 2015 (Online Ausgabe) konnte Weismain mit seiner Umschuldungsstrategie einen finanziellen Vorteil von ca. 240.000 € auf 30 Jahre erzielen. Das sind immerhin 8000 € im Jahr. Warum können wir nicht etwas ähnliches machen, und wenn es uns nur 6000 € im Jahr bringt?

Struktur öffentlicher Einrichtungen

Als Beispiel für Haushaltskonsolidierung durch die Struktur öffentlicher Einrichtungen könnte eine Verlagerung des Schustermuseums vom Marktplatz ins Rathaus dienen. Das Schustermuseum erzielt im Jahr Einnahmen in Höhe von 1000 €. Es kann sich jeder ausrechnen, wie viele Besucher dies pro Tag sind. Es ist sicher nicht übertrieben zu sagen, dass das Gebäude nicht gerade gut ausgelastet ist. Die Kosten belaufen sich allerdings im Jahr auf etwa 16.-20.000 €. Würde man das Gebäude für nur 750 € im Monat vermieten, käme man zu einem Konsolidierungsbetrag im Verwaltungshaushalt von 25-30.000 € im Jahr. Darüber hinaus würde man den Marktplatz als soziales Zentrum der Stadt durch Vermietung etwa an eine Familie weiter stärken.


Verschiebung von Investitionen

Auch im Verwaltungshaushalt muss man bei Sondersituationen eventuell Investitionen verschieben. Angesichts der Ungewissheit über die weitere Entwicklung des Schulbergs halten wir es für verantwortbar, die Renovierungen der Klassenzimmer im alten Schulgebäude um ein Jahr auszusetzen. Konsolidierung ca. 45.000 €

Weiteres Vorgehen

Diese Vorschläge, die wir heute machen, sind lediglich erste Ansätze. Die eigentlichen Konsolidierungspotenziale liegen in folgenden Bereichen:

03 Schulverband Altenkunstadt; Benennung der Vertreter der Schulverbandsmitglieder

04 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Stadt Burgkunstadt; Durchführung und Abrechnung öffentlicher Trauer-/Aussegnungsfeiern

05 Voruntersuchung am Objekt Kulmbacher Str. 32

06 Städtebaulicher Ideenwettbewerb Schulberg

07 Einführung eines Stadtumbaumanagements

08 Vorbereitende Untersuchungen (VU) für das Gebiet Altstadt

09 Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Ostbayernring"; Möglichkeit zur Stellungnahme

10 Sportlerehrung 2015

11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

12 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2015 und 08.12.2015

13 Anfragen

Publikationen

Fußnoten

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