Automatensteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
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* {{OVG Schleswig 2 KN 1/15}} - Rechtmäßigkeit einer Anhebung der [[Geldspielgerätesteuer]] in Form der [[Automatensteuer]] von 12 % auf 20 %
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==Publikationen==
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* [http://www.sueddeutsche.de/geld/vergnuegungssteuer-gegen-die-sucht-die-spielverderber-1.989554 SZ Online vom 18. August 2010, 11:08 Uhr - Vergnügungssteuer gegen die Sucht - Die Spielverderber]: "Die Vergnügungssteuer wird bislang in allen Ländern außer in Bayern erhoben."

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2015, 22:18 Uhr

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