Stadtratssitzung-2015-08-18: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | * Verlesung eines Dankschreibens an die Bürgermeisterin und Stadtverwaltung, dass die Einfahrt an der Hainweiherer Straße gut gelungen ist. | |
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+ | * Die Rechtsaufsichtsbeschwerden zur Auflösung der Friedrich Baur Mittelschule wurden vom Landratsamt bearbeitet und zurückgewiesen. | ||
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===03 Verteilung des Bescheides über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Datei oder in Papierform an alle Stadträte Antrag des Bürgervereins e.V. vom 07.08.2015=== | ===03 Verteilung des Bescheides über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Datei oder in Papierform an alle Stadträte Antrag des Bürgervereins e.V. vom 07.08.2015=== | ||
− | + | * Sachverhalt: Der Bürgerverein e.V. beantragte, dass der in der Sitzung am 07.07.2015 verlesene Bescheid über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Datei oder in Papierform an alle Stadtratsmitglieder verteilt wird. | |
+ | Da der Bescheid in der Sitzung am 07.07.2015 komplett verlesen wurde ist der Bitte des Landratsamtes, den Bescheid dem Stadtrat vollinhaltlich bekannt zu geben, in vollem Umfange entsprochen. Das Landratsamt hat dies per Mail vom 10.08.2015 bestätigt. Nach Auskunft des Landratsamtes Lichtenfels ist für die Umsetzung des o.g. Antrages ein Mehrheitsbeschluss des Stadtrates erforderlich. | ||
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+ | * Beschluss: Der Antrag des Bürgervereins e.V. auf Verteilung des rechtsaufsichtlichen Genehmigungsbescheides als Datei oder in Papierform an alle Stadträte wird abgelehnt. | ||
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+ | HPM: Ich schlage einen Kompromiss vor: Das Schreiben kann an die Fraktionsvorsitzenden gehen. | ||
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+ | WS: Wenn ich etwas wissen will, gehe ich hoch zur Stadtverwaltung. Ich als Fraktionsvorsitzender verzichte auf das Schreiben. | ||
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+ | TMü: Zur Meidung von Missverständnissen wäre es gut, wenn das Schreiben für das laufende Jahr vorliegen würde. Dieser Bescheid ist immer wichtig. Hätte er letztes Jahr vorgelegen, hätten wir uns viele Streitereien sparen können. | ||
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+ | Mit 2 Gegenstimmen abgelehnt(AHa, TMü) | ||
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===04 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015=== | ===04 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015=== | ||
− | + | * Sachverhalt: in der Sitzung am 14.04.2015 fasste der Stadtrat den Beschluss, die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.04.2015)einzuführen. Auf Rückfrage der Verwaltung an den Bayerischen Gemeindetag teilte Frau Dr. Thimet in ihrer Stellungnahme vom 30.06.2015 aus, dass sich die Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr zum 01.01.2015 anbietet. Der rückwirkende Erlass sei erforderlich, um den durch eine nichtige Satzung entstandenen "rechtsleeren Raum" zu überbrücken. | |
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+ | * Diskussion: | ||
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+ | GKn: Für mich gibt das ein Bürokratiemonster, ich bin dagegen. | ||
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+ | MHe: Ich bin gegen den rückwirkenden Beschluss. Die Bürger hätten schon ab Jahresbeginn Maßnahmen für Entsiegelung ihrer Grundstücke treffen können. | ||
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+ | HE: Wenn wir nicht r+ckwirkend zum 01.01.2015 die gesplittete Abwassergebührensatzung erlassen, habe ich keine Rechtsgrundlage für die Abrechnung des Abwassers. Die Abrechnung nach dem Frischwassermaßstab ist rechtswidrig. Dr. Thimet hat klar ausgedrückt, dass die rückwirkende Einführung notwendig ist. Otto-Normalverbraucher wird keine Maßnahmen treffen und große Unternehmen versickern bei Neubauten sowieso. Ich empfehle dringend Dr. Thimet zu folgen. Ich habe Verständnis für alle Einwendungen. Aber ich möchte Sie bitten, den Beschlussvorlage zu folgen. Denn ich habe einen rechtsleeren Raum, der zu füllen ist. Es muss rückwirkend beschlossen werden, sonst kann ich nicht abrechnen. | ||
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+ | HPM: Wenn wir z.B. zum 1.1.2016 geschließen, können Sie dann Abwassergebühren für 2015 abrechnen? | ||
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+ | HE: Nein, ich habe keine Rechtsgrundlage. Die letzte Satzung, die sie beschlossen haben ist rechtswidrig. | ||
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+ | MHo: Wir haben es bisher anders entschieden. Aber es ist nicht mehr möglich anders zu entscheiden. Wir müssen der Stadt Handlungsfreiheit geben. | ||
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+ | * Beschluss: Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015 einzuführen. | ||
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+ | Die Kalkulation der gesplitteten Gebühr kann erst erfolgen, wenn die Berechnungsgrundlagen (Flächenkataster und Grundstücksabflussbeiwerte) ermittelt wurden. | ||
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+ | Sobald die maßgeblichen Gebührensätze kalkuliert sind, ist die entsprechende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSEWS)rückwirkend zum 01.01.2015 zu beschliessen. | ||
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===05 Beschlussfassung über die Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Kirchlein II hinsichtlich der Dorferneuerung in Kirchlein=== | ===05 Beschlussfassung über die Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Kirchlein II hinsichtlich der Dorferneuerung in Kirchlein=== |
Version vom 19. August 2015, 07:16 Uhr
Die ursprünglich für 11.08.2018 geplante Stadtratssitzung wurde von der Stadtverwaltung auf den 18.08.2015 verschoben.
Bauausschusssitzung am 18.08.2015
TAGESORDNUNG
zur: Sitzung des Bauausschusses
am: Dienstag, 18. August 2015 um 19:00 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
01 Bauantrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen an der Hauswand auf dem Anwesen Steingraben 1, Grundstück Flst.Nr. 9 der Gemarkung Theisau (2015-0039
- Sachverhalt:
Nach Meinung der Verwaltung sind in Theisau schon übermäßig viele ungenehmigte Werbeschilder angebracht sind. Das Anbringen von 2 beleuchteten Werbeschildern würde das Ortsbild erheblich beeinträchtigen und die Sicherheit im Verkehr beeinträchtigen.
CFr: Herr F. wird mit dem Landratsamt abklären, wie mit den ungenehmigten Werbetafeln zu verfahren ist.
- Beschluss: Der Bauausschuss beschließt, zu dem Bauantrag auf Anbringung von 2 beleuchteten Werbeanlagen in Theisau, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen da das Ortsbild hierdurch erheblich beeinträchtigt und auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet werden würde.
Mit einer Gegenstimme beschlossen (MD)
02 Bauantrag auf Hallenerweiterung durch Einhausung der best. Verladefläche auf dem Grundstück Flst.Nr. 208/9 der Gemarkung Weidnitz (Joseph-Weiermann-Str. 14) (2015-0041
- Beschluss: einstimmig beschlossen
03 Bauvoranfrage auf Abklärung der Bebaubarkeit einer Teilfläche des Grundstückes Flst.Nr. 1670/4 der Gemarkung Burgkunstadt (Kaltenreuth 4) (2015-0042
- Sachverhalt:
Das Grundstück liegt im Außenbereich, öffentliche Belange werden beeinträchtigt werden. Denn das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Belangen des Naturschutzes sowie der Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt. Außerdem ist das Anwesen an einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg, der in der Unterhaltslast der Stadt Burgkunstadt liegt. Öffentliche Feld- und Waldwege Straßen, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen. Wenn die Stadt Burgkunstadt bestätigt, dass die wegemäßige Erschließung gesichert ist, dann müsse der Weg auch später entsprechend (für PKWVerkehr, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge etc. geeignet) unterhalten werden. Außerdem fehlt die Straßenbeleuchtung. Die Verwaltung empfielt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilenn.
- Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Einstimmig beschlossen
04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015
Mit 1 Gegenstimme beschlossen (TMü)
Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html
Stadtratssitzung am 18.08.2015
TAGESORDNUNG
zur: Sitzung des Stadtrates
am: Dienstag, 18. August 2015 um 20:15 Uhr
im: Sitzungssaal des Rathauses
Öffentlich:
02 Bekanntgaben
CFr:
- Verlesung eines Dankschreibens an die Bürgermeisterin und Stadtverwaltung, dass die Einfahrt an der Hainweiherer Straße gut gelungen ist.
- Die Rechtsaufsichtsbeschwerden zur Auflösung der Friedrich Baur Mittelschule wurden vom Landratsamt bearbeitet und zurückgewiesen.
03 Verteilung des Bescheides über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Datei oder in Papierform an alle Stadträte Antrag des Bürgervereins e.V. vom 07.08.2015
- Sachverhalt: Der Bürgerverein e.V. beantragte, dass der in der Sitzung am 07.07.2015 verlesene Bescheid über die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes als Datei oder in Papierform an alle Stadtratsmitglieder verteilt wird.
Da der Bescheid in der Sitzung am 07.07.2015 komplett verlesen wurde ist der Bitte des Landratsamtes, den Bescheid dem Stadtrat vollinhaltlich bekannt zu geben, in vollem Umfange entsprochen. Das Landratsamt hat dies per Mail vom 10.08.2015 bestätigt. Nach Auskunft des Landratsamtes Lichtenfels ist für die Umsetzung des o.g. Antrages ein Mehrheitsbeschluss des Stadtrates erforderlich.
- Beschluss: Der Antrag des Bürgervereins e.V. auf Verteilung des rechtsaufsichtlichen Genehmigungsbescheides als Datei oder in Papierform an alle Stadträte wird abgelehnt.
HPM: Ich schlage einen Kompromiss vor: Das Schreiben kann an die Fraktionsvorsitzenden gehen.
WS: Wenn ich etwas wissen will, gehe ich hoch zur Stadtverwaltung. Ich als Fraktionsvorsitzender verzichte auf das Schreiben.
TMü: Zur Meidung von Missverständnissen wäre es gut, wenn das Schreiben für das laufende Jahr vorliegen würde. Dieser Bescheid ist immer wichtig. Hätte er letztes Jahr vorgelegen, hätten wir uns viele Streitereien sparen können.
Mit 2 Gegenstimmen abgelehnt(AHa, TMü)
04 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015
- Sachverhalt: in der Sitzung am 14.04.2015 fasste der Stadtrat den Beschluss, die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Beschlussdatum (14.04.2015)einzuführen. Auf Rückfrage der Verwaltung an den Bayerischen Gemeindetag teilte Frau Dr. Thimet in ihrer Stellungnahme vom 30.06.2015 aus, dass sich die Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr zum 01.01.2015 anbietet. Der rückwirkende Erlass sei erforderlich, um den durch eine nichtige Satzung entstandenen "rechtsleeren Raum" zu überbrücken.
- Diskussion:
GKn: Für mich gibt das ein Bürokratiemonster, ich bin dagegen.
MHe: Ich bin gegen den rückwirkenden Beschluss. Die Bürger hätten schon ab Jahresbeginn Maßnahmen für Entsiegelung ihrer Grundstücke treffen können.
HE: Wenn wir nicht r+ckwirkend zum 01.01.2015 die gesplittete Abwassergebührensatzung erlassen, habe ich keine Rechtsgrundlage für die Abrechnung des Abwassers. Die Abrechnung nach dem Frischwassermaßstab ist rechtswidrig. Dr. Thimet hat klar ausgedrückt, dass die rückwirkende Einführung notwendig ist. Otto-Normalverbraucher wird keine Maßnahmen treffen und große Unternehmen versickern bei Neubauten sowieso. Ich empfehle dringend Dr. Thimet zu folgen. Ich habe Verständnis für alle Einwendungen. Aber ich möchte Sie bitten, den Beschlussvorlage zu folgen. Denn ich habe einen rechtsleeren Raum, der zu füllen ist. Es muss rückwirkend beschlossen werden, sonst kann ich nicht abrechnen.
HPM: Wenn wir z.B. zum 1.1.2016 geschließen, können Sie dann Abwassergebühren für 2015 abrechnen?
HE: Nein, ich habe keine Rechtsgrundlage. Die letzte Satzung, die sie beschlossen haben ist rechtswidrig.
MHo: Wir haben es bisher anders entschieden. Aber es ist nicht mehr möglich anders zu entscheiden. Wir müssen der Stadt Handlungsfreiheit geben.
- Beschluss: Der Stadtrat beschliesst, die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr rückwirkend zum 01.01.2015 einzuführen.
Die Kalkulation der gesplitteten Gebühr kann erst erfolgen, wenn die Berechnungsgrundlagen (Flächenkataster und Grundstücksabflussbeiwerte) ermittelt wurden.
Sobald die maßgeblichen Gebührensätze kalkuliert sind, ist die entsprechende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSEWS)rückwirkend zum 01.01.2015 zu beschliessen.
05 Beschlussfassung über die Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Kirchlein II hinsichtlich der Dorferneuerung in Kirchlein
06 Beschlussfassung über den Entwurf des Textteiles zum Flurbereinigungsplan Mainroth-Mainklein
07 Ausbau der Ortsstraße Kesselweg; Vergabe der Planungsleistungen
08 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK)Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014
09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015/14.07.2015
11 Anfragen
Quelle Tagesordnung: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/cms1808201516341335743662/783/-/Bekanntmachung.html