Aussagegenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Ehrenamtlich tätige Personen dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, über die sie Verschwiegenheit zu bewahren haben, weder vor Gericht noch außerge…“)
 
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 +
* [[Aussagepflicht]]
 
* [[Verschwiegenheitspflicht]]
 
* [[Verschwiegenheitspflicht]]
 +
* [[Wahrnehmung berechtigter Interessen]]

Version vom 25. Juni 2015, 07:04 Uhr

Ehrenamtlich tätige Personen dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, über die sie Verschwiegenheit zu bewahren haben, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. 2 Über die Genehmigung entscheidet der erste Bürgermeister; im Übrigen gelten Art. 84 Abs. 3 und 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.(GO Art. 20 Abs. 3

Siehe auch