Mindestfinanzausstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Diemert, Gemeindliche Mindestfinanzausstattung und [[Kreisumlage]]: Wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, Der Gemeindehaushalt, 114(8/ 2013), 171– 174
 
* Diemert, Gemeindliche Mindestfinanzausstattung und [[Kreisumlage]]: Wegweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, Der Gemeindehaushalt, 114(8/ 2013), 171– 174
* Schulze, Einstandspflicht der Länder für faktische Insolvenz von Kommunen: Voraussetzungen, Umfang und Konsequenzen der verfassungsrechtlichen Staatshaftung, Der Gemeindehaushalt, 112 (3/ 2011), 49– 60 (2011)
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* Schulze, Einstandspflicht der Länder für faktische Insolvenz von Kommunen: Voraussetzungen, Umfang und Konsequenzen der verfassungsrechtlichen [[Staatshaftung]], Der Gemeindehaushalt, 112 (3/ 2011), 49– 60 (2011)
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 16. Januar 2015, 19:29 Uhr

"Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung BV Art. 10 Abs. 1, BV Art. 11 Abs. 2 Satz 2) umfasst eine angemessene Finanzausstattung. Bei ihrer Ausgestaltung findet der Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers seine verfassungsrechtlichen Grenzen grundsätzlich im Anspruch der Gemeinden und Gemeindeverbände auf eine finanzielle Mindestausstattung. Diese ist so zu bemessen, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, alle ihre Aufgaben, das heißt neben den Pflichtaufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises auch freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen."<ref>BayVerfGH, Entscheidung vom 28.11.2007 - Vf. 15-VII-05 Leitsatz 1</ref>

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />