Investititon: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Januar 2015, 10:22 Uhr
Investitionen sind Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens (KommHV-Kameralistik § 87 Ziffer 20).
Normen
- KommHV-Kameralistik § 87 Ziffer 20
Publikationen
- Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 7. Teil. Die Finanzplanung, Ziffer 2.4.1.
- Der Investitionsbegriff und seine kreditbegrenzende Wirkung
- Bernd Mende und Achim Wilmsmeier, Die Abgrenzung von Investitionen und Instandhaltungen in Bezug auf Straßen und Ingenieurbauwerke