Mittelfristige Finanzplanung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Publikationen==
 
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* Albers/Seger, Finanzierung kommunaler Investitionen (1990)  
 
* Albers/Seger, Finanzierung kommunaler Investitionen (1990)  
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* {{ISBN 9783887953553}} S. 114
 
* Jüner/Walter, Finanzierungsformen bei kommunalen Investitionen“ (1987)
 
* Jüner/Walter, Finanzierungsformen bei kommunalen Investitionen“ (1987)
* {{ISBN 9783887953553}} S. 114
 
 
* [http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/Fi_Kommunaler_Haushaltsplan_Teil_7.pdf Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 7. Teil. Die Finanzplanung]
 
* [http://www.fes-kommunalakademie.de/_data/Fi_Kommunaler_Haushaltsplan_Teil_7.pdf Wegbeschreibung für die kommunale Praxis, Der kommunale Haushaltsplan, 7. Teil. Die Finanzplanung]
  

Version vom 11. Januar 2015, 23:02 Uhr

Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrundezulegen. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr (GO Art. 70 Abs. 1). Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen (GO Art. 70 Abs. 2). Im Finanzplan sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen (GO Art. 70 Abs. 3). Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen (GO Art. 70 Abs. 4). Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen (GO Art. 70 Abs. 5).

Normen

Publikationen

Siehe auch