Kosten- und Leistungsrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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* {{KommHV-Kameralistik}} § 11a
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* {{BHO 7}} [[Wirtschaftlichkeit]] und [[Sparsamkeit]], [[Kosten- und Leistungsrechnung]]
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==Publikationen==
 
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Version vom 5. Mai 2021, 11:17 Uhr

Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung für alle Verwaltungsbereiche soll eine Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden. Die Ausgestaltung ist nach den örtlichen Bedürfnissen durch Dienstanweisung zu regeln. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. (KommHV-Kameralistik § 11a)

Normen

Bundeshaushaltsordnung (BHO)

KommHV-Kameralistik

  • § 11a

Publikationen

Siehe auch