Vorrang des Gesetzes: Unterschied zwischen den Versionen

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{{GG 20}} Abs. 3 bildet die wichtigste normative Grundlage für das [[Rechtsstaatsprinzip]]<ref>Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Absatz_3 - abgerufen am 29.10.2014um 23:58 Uhr</ref>
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Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.({{GG 20}} Abs. 3)
 
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.({{GG 20}} Abs. 3)
  
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** [[Vorbehalt des Gesetzes]]
 
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==Fußnoten==
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Version vom 29. Oktober 2014, 22:58 Uhr

GG Art. 20 Abs. 3 bildet die wichtigste normative Grundlage für das Rechtsstaatsprinzip<ref>Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_20_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Absatz_3 - abgerufen am 29.10.2014um 23:58 Uhr</ref>

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.(GG Art. 20 Abs. 3)

Normen

Publikationen

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />