Sparsamkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. September 2014, 13:00 Uhr
Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen (GO Art. 61 Abs. 2 Satz 1).
Normen
- GO Art. 61 Abs. 2 Satz 1
- GO Art. 106 Abs. 1 Nr. 3