Sparsamkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen ({{GO 61}} Abs. 2 Satz 1).
  
 
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Version vom 8. September 2014, 13:00 Uhr

Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen (GO Art. 61 Abs. 2 Satz 1).

Normen

Siehe auch