Rechnungsprüfungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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* von Arnim, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, Wiesbaden 1981 | * von Arnim, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, Wiesbaden 1981 | ||
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Version vom 2. Juli 2014, 12:23 Uhr
In bayerischen Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern bildet der Gemeinderat nach GO Art. 103 Abs. 2 aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschußmitglied zum Vorsitzenden; GO Art. 33 Abs. 2 findet keine Anwendung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht in Burgkunstadt derzeit aus 7 Stadträten (3 CSU, 2 SPD, 2 FW).
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ab 14.05.2014
CSU
SPD
Freie Wähler
Bürgerverein
- Marcus Dinglreiter (Vors.)
Öffentlichkeit
- Siehe Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand 26. Ergänzungslieferung Nov. 2013, ISBN 9783406644030 Art. 103 Rn. 4
- von Arnim, Die Öffentlichkeit kommunaler Finanzkontrollberichte als Verfassungsgebot, Wiesbaden 1981
Normen
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references />