Kosten- und Leistungsrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung für alle Verwaltungsbereiche soll eine Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden. Die Ausgestaltung ist nach den örtlichen Bedürfnissen durch Dienstanweisung zu regeln. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. ({{KommHV-Kameralistik}} § 11a)
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Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung für alle Verwaltungsbereiche soll eine [[Kosten- und Leistungsrechnung]] geführt werden. Die Ausgestaltung ist nach den örtlichen Bedürfnissen durch Dienstanweisung zu regeln. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. ({{KommHV-Kameralistik}} § 11a)
  
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{KommHV-Kameralistik}} § 11a
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* {{BHO 7}} [[Wirtschaftlichkeit]] und [[Sparsamkeit]], [[Kosten- und Leistungsrechnung]]
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* {{KommHV-Kameralistik 10}} [[Investition|Investitionen]]
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* {{KommHV-Kameralistik 11a}} [[Kosten- und Leistungsrechnung]]
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Kosten-_und_Leistungsrechnung Wikipedia]
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Kosten-_und_Leistungsrechnung Wikipedia]
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==Siehe auch==
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* [[Haushalt]]
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[[Kategorie:Haushalt]]

Aktuelle Version vom 5. Mai 2021, 11:20 Uhr

Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung für alle Verwaltungsbereiche soll eine Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden. Die Ausgestaltung ist nach den örtlichen Bedürfnissen durch Dienstanweisung zu regeln. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. (KommHV-Kameralistik § 11a)

Normen

Bundeshaushaltsordnung (BHO)

KommHV-Kameralistik

Publikationen

Siehe auch