Formelle Angebotsprüfung (VgV): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind nach {{VgV 56}} Abs. 1 auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zude…“) |
|||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
#Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder | #Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder | ||
#nicht zugelassene Nebenangebote.<noinclude> | #nicht zugelassene Nebenangebote.<noinclude> | ||
+ | |||
+ | ==Siehe auch== | ||
+ | * [[Formelle Angebotsprüfung]] | ||
==Fußnoten== | ==Fußnoten== |
Aktuelle Version vom 8. März 2021, 20:45 Uhr
Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind nach VgV § 56 Abs. 1 auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Nach VgV § 57 Abs. 1, VOB/A § 16 EU werden Angebote von Unternehmen von der Wertung ausgeschlossen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des VgV § 53 genügen, insbesondere:
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
- Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
- nicht zugelassene Nebenangebote.
Siehe auch
Fußnoten
<references/>