Gewässerrandstreifen (Statistik Bayern): Unterschied zwischen den Versionen
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− | An den rund 100.000 Kilometern bayerischer Fließgewässer gibt es rund 33.000 Kilometer angrenzende Waldnutzungen. Dort gibt es im natürlichen Zustand kein Erfordernis für Gewässerrandstreifen zur Erreichung der Ziele des {{WHG 38}} Abs. 1. Bei 67.000 Kilometern treten Gewässerrandstreifen ein- oder beidseitig auf (potentielle natürliche Gesamtkulisse). Davon sind rund 40.000 Kilometer durch ein- oder beidseitig angrenzende Grünlandnutzungen gekennzeichnet, 20.000 Kilometer | + | [[Gewässerrandstreifen (Statistik Bayern)|Statistische Angaben]]: An den rund 100.000 Kilometern bayerischer Fließgewässer gibt es rund 33.000 Kilometer angrenzende [[Wald|Waldnutzungen]]. Dort gibt es im natürlichen Zustand kein Erfordernis für [[Gewässerrandstreifen]] zur Erreichung der Ziele des {{WHG 38}} Abs. 1. Bei 67.000 Kilometern treten Gewässerrandstreifen ein- oder beidseitig auf (potentielle natürliche Gesamtkulisse). Davon sind rund 40.000 Kilometer durch ein- oder beidseitig angrenzende Grünlandnutzungen gekennzeichnet, 20.000 Kilometer [[Uferlinie]] durch [[Ackerfläche|Ackerflächen]] sowie 7.000 Kilometer Uferlinie durch Siedlungs- und Verkehrsflächen. Insbesondere an den Strecken mit angrenzender Ackernutzung kann sich die Erforderlichkeit zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens mit dem Ziel der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen ergeben.<ref>Quelle: [http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000008000/0000008363.pdf Drucksache 16/15985 21.05.2013], Seite 47</ref> |
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− | Für die Kommunen sind entsprechende Zahlen nicht bekannt.Quelle: http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000008000/0000008363.pdf Seite 47</ref><noinclude> | + | Für die Kommunen sind entsprechende Zahlen nicht bekannt.<ref>Quelle: [http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000008000/0000008363.pdf Drucksache 16/15985 21.05.2013], Seite 47</ref> <noinclude> |
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Aktuelle Version vom 29. September 2020, 14:44 Uhr
Statistische Angaben: An den rund 100.000 Kilometern bayerischer Fließgewässer gibt es rund 33.000 Kilometer angrenzende Waldnutzungen. Dort gibt es im natürlichen Zustand kein Erfordernis für Gewässerrandstreifen zur Erreichung der Ziele des WHG § 38 Abs. 1. Bei 67.000 Kilometern treten Gewässerrandstreifen ein- oder beidseitig auf (potentielle natürliche Gesamtkulisse). Davon sind rund 40.000 Kilometer durch ein- oder beidseitig angrenzende Grünlandnutzungen gekennzeichnet, 20.000 Kilometer Uferlinie durch Ackerflächen sowie 7.000 Kilometer Uferlinie durch Siedlungs- und Verkehrsflächen. Insbesondere an den Strecken mit angrenzender Ackernutzung kann sich die Erforderlichkeit zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens mit dem Ziel der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen ergeben.<ref>Quelle: Drucksache 16/15985 21.05.2013, Seite 47</ref>
Regierungsbezirk | Kilometer im Besitz des Freistaats |
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Oberbayern | 1.303 |
Niederbayern | 533 |
Oberpfalz | 700 |
Oberfranken | 680 |
Mittelfranken | 903 |
Unterfranken | 453 |
Schwaben | 1.207 |
Für die Kommunen sind entsprechende Zahlen nicht bekannt.<ref>Quelle: Drucksache 16/15985 21.05.2013, Seite 47</ref>
Siehe auch
Fußnoten
<references/>