Ausnahmen von der Vergabepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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#WEITERLEITUNG [[Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für öffentliche Auftraggeber]]
==Normen==
 
===Allgemeine Ausnahmen===
 
* {{GWB 107}} Allgemeine Ausnahmen
 
* {{GWB 108}} Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
 
* {{GWB 109}} Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
 
 
 
===Ausnahmen nur für öffentliche Auftraggeber===
 
* {{GWB 116}}
 
* {{GWB 117}}
 
* {{GWB 118}}
 
 
 
==Siehe auch==
 
 
 
* [[Inhouse-Geschäft]]
 
  
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2020, 00:00 Uhr