Main: Unterschied zwischen den Versionen

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Von seiner Mündung in den Rhein (Kilometer 0) flussaufwärts bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt (Kilometer 387,69) ist der Main [[Bundeswasserstraße]]<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/wastrg/anlage_1.html Anlage 1 zum WaStrG Nr. 31; Seite „Main“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 29. August 2020, 16:26 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Main&oldid=203217113 (Abgerufen: 3. September 2020, 11:15 UTC)]</ref><noinclude>
  
 
==Stadtrat Burgkunstadt==
 
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Aktuelle Version vom 3. September 2020, 11:16 Uhr

Der Main ist ein Gewässer erster Ordnung.

Von seiner Mündung in den Rhein (Kilometer 0) flussaufwärts bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt (Kilometer 387,69) ist der Main Bundeswasserstraße<ref>Anlage 1 zum WaStrG Nr. 31; Seite „Main“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 29. August 2020, 16:26 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Main&oldid=203217113 (Abgerufen: 3. September 2020, 11:15 UTC)</ref>

Stadtrat Burgkunstadt

{{#ask: Projekt::Main |?Stadtratssitzung |?Beschluss |?Maßnahme |?Sollkosten |?Istkosten |?Erledigt#√,Nein |mainlabel=Tagesordnungspunkt |sort=Stadtratssitzung |order=desc}}

Hochwasserrisikomanagement-Plan Main

Mit dem "Hochwasserrisikomanagement-Plan Main" liegt für Bayern der erste Plan gemäß der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) vor. Der Plan geht über das seit 2001 laufende "Aktionsprogramm 2020" zum Schutz vor 100-jährigen Hochwasserereignissen hinaus, indem Maßnahmen aufzeigt werden, die jenseits dieses sog. "Bemessungshochwassers" erforderlich sind. Hier der direkte Link zum Gebiet Alten- und Burgkunstadts. Der Plan gibt Handlungshinweise zur Vorsorge (Vermeidung neuer Risiken, Reduktion bestehender Risiken), zur Bewältigung (Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers) und zur Nachsorge. Damit bildet er eine wichtige Hilfe für die Wahl und Planung geeigneter Hochwasserschutzmaßnahmen auf den verschiedensten Ebenen von der grenzüberschreitenden Flussgebiets- bis zur kommunalen Ebene.<ref>Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 186/10 vom 14.12.2010</ref>

Die europäische Hochwassermanagement-Richtlinie fordert von allen europäischen Staaten, bis spätestens Dezember 2015 für die Gewässer mit relevanten Hochwasserrisiken Gefahren- und Risikokarten zu erstellen, und in einem Managementplan aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen künftig dem Hochwasserrisiko begegnet werden soll. Die Karten und Pläne werden im 6-Jahres-Rhythmus überarbeitet und aktualisiert.<ref>Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 191/10 vom 21.12.2010</ref>

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>