Stadtratssitzung-2018-03-06-TOP-03 Breitband - Beschluss zum Einstieg in das 3. Förderverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | |Beschluss=Das vorläufige Erschließungsgebiet zum Einstieg ins Auswahlverfahren (3. Förderverfahren nach der Breitband-Richtlinie vom 09.07.2014, Höfebonus) für den Breitbandausbau in der Stadt Burgkunstadt wird entsprechend dem beiliegendem Lageplan festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. | ||
+ | Die Stadt Burgkunstadt folgt der Empfehlung des Bayerischen Breitbandzentrums und plant eine freihändige Vergabe, ohne vorgeschalten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (Regelfall). | ||
+ | Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt beim Bayerischen Breitbandzentrum den Höfebonus zur Erreichung einer 90% Förderung zu beantragen. | ||
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+ | ====Diskussion==== |
Aktuelle Version vom 5. November 2018, 22:58 Uhr
Projekt | Projekt::Breitbandversorgung |
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Stichwort | Stichwort:: |
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Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2018-03-06 |
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Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Das vorläufige Erschließungsgebiet zum Einstieg ins Auswahlverfahren (3. Förderverfahren nach der Breitband-Richtlinie vom 09.07.2014, Höfebonus) für den Breitbandausbau in der Stadt Burgkunstadt wird entsprechend dem beiliegendem Lageplan festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadt Burgkunstadt folgt der Empfehlung des Bayerischen Breitbandzentrums und plant eine freihändige Vergabe, ohne vorgeschalten öffentlichen Teilnahmewettbewerb (Regelfall). Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt beim Bayerischen Breitbandzentrum den Höfebonus zur Erreichung einer 90% Förderung zu beantragen.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
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Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |