Privatisierung der öffentlichen Aufgaben: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 +
"Die Ausübung [[hoheitsrechtliche Befugnis|hoheitsrechtlicher Befugnisse]] ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des [[öffentlicher Dienst|öffentlichen Dienstes]] zu übertragen, die in einem [[öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis|öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis]] stehen." ({{GG 33}} Abs. 4)<noinclude>
 +
----
 +
 +
==Normen==
 +
 +
* {{GG 33}} Abs. 4: "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."
 +
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
 +
 +
===Fachbücher===
 +
 +
* {{ISBN 9783415054509}} - Rn. 19a Pos. 605
 +
 
===Fachbeiträge===
 
===Fachbeiträge===
 
* [http://www.demo-online.de/content/citizen-value-f%C3%BCr-das-gemeinwohl demo-online.de vom 08.10.2007 - Von Ernst Prüsse, Entsorgung Dortmund GmbH, Umwelt und Entsorgung - Citizen Value für das Gemeinwohl]: "Gegen eine [[Privatisierung der öffentlichen Aufgaben]] Die Diskussion um die Zuständigkeit für die Sammlung, den Transport und die Beseitigung von Hausmüll zwischen kommunalen und privaten Unternehmen nimmt breiten Raum ein. Private Unternehmen fordern Zugang zu den hoheitlichen Aufgaben der [[Daseinsvorsorge]] in Städten, Kreisen und Gemeinden."
 
* [http://www.demo-online.de/content/citizen-value-f%C3%BCr-das-gemeinwohl demo-online.de vom 08.10.2007 - Von Ernst Prüsse, Entsorgung Dortmund GmbH, Umwelt und Entsorgung - Citizen Value für das Gemeinwohl]: "Gegen eine [[Privatisierung der öffentlichen Aufgaben]] Die Diskussion um die Zuständigkeit für die Sammlung, den Transport und die Beseitigung von Hausmüll zwischen kommunalen und privaten Unternehmen nimmt breiten Raum ein. Private Unternehmen fordern Zugang zu den hoheitlichen Aufgaben der [[Daseinsvorsorge]] in Städten, Kreisen und Gemeinden."
Zeile 6: Zeile 18:
  
 
* [[Privatisierung]]
 
* [[Privatisierung]]
 +
** [[Bewachungsgewerbe]]
 +
* [[Schutzpflicht]]
 +
* [[Rechtsstaatsprinzip]]
 +
* [[Demokratieprinzip]]
  
 
[[Kategorie:Kommunalrecht]]
 
[[Kategorie:Kommunalrecht]]
 +
</noinclude>

Aktuelle Version vom 17. November 2017, 23:20 Uhr

"Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen." (GG Art. 33 Abs. 4)


Normen

  • GG Art. 33 Abs. 4: "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."

Publikationen

Fachbücher

  • Hans-Ullrich Gallwas/Josef Franz Lindner/Heinrich Amadeus Wolff, Bayerisches Polizei- und Sicherheitsrecht, 4. Auflage 2015, Richard Boorberg Verlag, Kindle Edition, ISBN 9783415054509 - Rn. 19a Pos. 605

Fachbeiträge

Siehe auch