Träger der Raumordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände. Sie erfüllen diese Aufgabe im übertragener Wirkungskreis|…“)
 
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Träger der Regionalplanung sind die [[Regionaler Planungsverband|Regionalen Planungsverbände]]. Sie erfüllen diese Aufgabe im [[übertragener Wirkungskreis|übertragenen Wirkungskreis]].3Darüber hinaus können sie Aufgaben ihrer Mitglieder in der Regionalentwicklung wahrnehmen. ({{BayLplG 8}} Abs. 1)<noinclude>
+
[[Träger der Regionalplanung]] sind die [[Regionaler Planungsverband|Regionalen Planungsverbände]]. Sie erfüllen diese Aufgabe im [[übertragener Wirkungskreis|übertragenen Wirkungskreis]].Darüber hinaus können sie Aufgaben ihrer Mitglieder in der [[Regionalentwicklung]] wahrnehmen. ({{BayLplG 8}} Abs. 1)<noinclude>
 +
 
 +
==Institutionen==
 +
* [[Regionaler Planungsverband Oberfranken-West]]
  
 
==Normen==
 
==Normen==
 +
* {{BayLplG 8}} Abs. 1 ([[Regionale Planungsverbände]])
 +
 +
==Siehe auch==
 +
* [[Raumordnung]]
  
* {{BayLplG 8}} Abs. 1 ([[Regionale Planungsverbände]])
+
[[Kategorie:Öffentliches Baurecht]]

Aktuelle Version vom 29. Mai 2020, 08:03 Uhr

Träger der Regionalplanung sind die Regionalen Planungsverbände. Sie erfüllen diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.Darüber hinaus können sie Aufgaben ihrer Mitglieder in der Regionalentwicklung wahrnehmen. (BayLplG Art. 8 Abs. 1)

Institutionen

Normen

Siehe auch