Leistungsphase: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtsprechung==
 
 
===Oberlandesgerichte===
 
 
* {{OLG Jena 6 Verg 9/02}}: - [[Ausschluss von der Vergabe|Ausschluss]] bei [[Vorbefassung]]: "Ein [[Architekt]] der für die [[Vergabestelle]] im Vorfeld der [[Ausschreibung]] von Architektenleistungen Vorleistungen im Umfang der [[Leistungsphase]]n [[Leistungsphase 1|1]] und [[Leistungsphase 2|2]] im Sinne der [[HOAI]] erbringt, ist [[Ausschluss von der Vergabe|als Bewerber auszuschließen]]."<ref>Quelle: IBR 2003, 325</ref>
 
 
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
+
* [[Leistungsphasen nach HOAI]]
* [[HOAI]]
+
* [[Leistungsphase im Rahmen der Innovationspartnerschaft]]
 
 
==Fußnoten==
 
 
 
<references/>
 
 
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]
 

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2020, 21:52 Uhr