Personalkostenanteil am Verwaltungshaushalt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 17: Zeile 17:
 
Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts        ... EUR
 
Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts        ... EUR
  
(2) Ermittlung der Personalkosten Hauptgruppe 4
+
(2) Ermittlung der [[Personalausgaben]] [[Hauptgruppe]] 4
  
(3) Personalkosten/Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts
+
(3) Personalausgaben/Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts<noinclude>
  
 +
==Siehe auch==
 +
 +
* [[Personalkosten]]
  
 
[[Kategorie:Haushalt]]
 
[[Kategorie:Haushalt]]
 +
[[Kategorie:Haushaltskonsolidierung]]
 +
[[Kategorie:Rechnungsprüfung]]
 +
[[Kategorie:Kommunalrecht]]
 +
</noinclude>

Aktuelle Version vom 10. Mai 2016, 20:20 Uhr

Der Personalkostenanteil am Verwaltungshaushalt wird wie folgt ermittelt:

(1) Ermittlung des Refernzwertes der Einnahmen des Verwaltungshaushalts

Einnahmen des Verwaltungshaushalts: ... EUR

./. UGr 051 Bedarfszuweisungen zum Ausgleich besonderer Belastungen des Verwaltungshaushalts - ... EUR

./. UGr 169 Innere Verrechnungen (UGr 169) - ... EUR

./. Gr 27 Kalkulatorische Einnahmen - ... EUR

./. Gr 28 Zuführung vom Vermögenshaushalt - ... EUR

./. Gr 29


Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts ... EUR

(2) Ermittlung der Personalausgaben Hauptgruppe 4

(3) Personalausgaben/Bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts

Siehe auch