Windenergie: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.oberfranken-west.de/info/Fortschreibung/Ausschnitt%20Karte2_Raum%20Kronach-Teil2.pdf Kartenausschnitt Raum Kronach (Teil 2) (Vorbehaltsgebiet Nr. 9)]<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>
 
* [http://www.oberfranken-west.de/info/Fortschreibung/Ausschnitt%20Karte2_Raum%20Kronach-Teil2.pdf Kartenausschnitt Raum Kronach (Teil 2) (Vorbehaltsgebiet Nr. 9)]<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>
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===Ausschnitt aus dem Kapitel B X Energieversorgung===
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====Erneuerbare Energien====
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"5.1 Auf die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll in allen Teilräumen der Region hingewirkt werden. Dies gilt insbesondere bei Berücksichtigung der Umwelt- und  Landschaftsverträglichkeit für die wirtschaftliche Nutzung von Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie sowie sonstigen erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Auf den Einsatz von Biogas und die  Verwertung land- und forstwirtschaftlicher Biomasse soll insbesondere im Frankenwald hingewirkt werden.
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5.2 Windenergieanlagen sollen innerhalb der Region in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden. Lage und Ausdehnung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete bestimmen sich aus Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist. Die in den Gebieten Nr. 1 bis 4 und 9 zu errichtenden Windenergieanlagen dürfen eine Gesamthöhe von 100 m über Grund nicht überschreiten.
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Nicht Bestandteil der Vorbehaltsgebiete sind Wälder und Abstandsflächen von 50 m zum Wald, auch wenn sie innerhalb der zeichnerischen Darstellung liegen.
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In den Vorranggebieten soll der Nutzung der Windenergie Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden. In den Vorbehaltsgebieten kommt der Nutzung der Windenergie ein besonderes Gewicht zu.
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In den übrigen Gebieten der Region Oberfranken-West sind überörtliche raumbedeutsame Vorhaben zur Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen. Eine Ausnahme liegt insbesondere dann vor, wenn die ausreichende Windhöffigkeit durch Windmessungen oder entsprechende Computersimulationen festgestellt ist und die ökonomische und ökologische Eignung der Fläche nachgewiesen ist."<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/Fortschreibung/Kapitel%20BX_Ziele.pdf</ref>
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Version vom 12. Mai 2014, 13:34 Uhr


Vorbehaltsgebiete

Nach dem seit 1999 verbindlichen Regionalplanziel B X 5.2 (Änderungen im Jahr 2002) sollen Windenergieanlagen in der Region Oberfranken-West in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden. In den übrigen Gebieten in der Region Oberfranken-West sind überörtlich raumbedeutsame Vorhaben zur Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen.<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat sich in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 für die Erstellung eines neuen Windenergiekonzeptes für das Regionsgebiet ausgesprochen.<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>

Mittlerweile wurde das Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplanziels B V 2.5.2 (neu) “Windenergie“ eingeleitet (siehe “Aktuelles“).<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>

Die bisherigen Festlegungen im Regionalplan Oberfranken-West im Bereich Windenergie können Sie den nachfolgenden Auszügen des Regionalplans entnehmen<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/info.htm - abgerufen am 12.05.2014 15:23 Uhr</ref>:

Ausschnitt aus dem Kapitel B X Energieversorgung

Erneuerbare Energien

"5.1 Auf die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll in allen Teilräumen der Region hingewirkt werden. Dies gilt insbesondere bei Berücksichtigung der Umwelt- und Landschaftsverträglichkeit für die wirtschaftliche Nutzung von Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie sowie sonstigen erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen. Auf den Einsatz von Biogas und die Verwertung land- und forstwirtschaftlicher Biomasse soll insbesondere im Frankenwald hingewirkt werden.

5.2 Windenergieanlagen sollen innerhalb der Region in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden. Lage und Ausdehnung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete bestimmen sich aus Karte 2 "Siedlung und Versorgung", die Bestandteil des Regionalplans ist. Die in den Gebieten Nr. 1 bis 4 und 9 zu errichtenden Windenergieanlagen dürfen eine Gesamthöhe von 100 m über Grund nicht überschreiten.

Nicht Bestandteil der Vorbehaltsgebiete sind Wälder und Abstandsflächen von 50 m zum Wald, auch wenn sie innerhalb der zeichnerischen Darstellung liegen.

In den Vorranggebieten soll der Nutzung der Windenergie Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden. In den Vorbehaltsgebieten kommt der Nutzung der Windenergie ein besonderes Gewicht zu.

In den übrigen Gebieten der Region Oberfranken-West sind überörtliche raumbedeutsame Vorhaben zur Windenergienutzung in der Regel ausgeschlossen. Eine Ausnahme liegt insbesondere dann vor, wenn die ausreichende Windhöffigkeit durch Windmessungen oder entsprechende Computersimulationen festgestellt ist und die ökonomische und ökologische Eignung der Fläche nachgewiesen ist."<ref>Quelle: http://www.oberfranken-west.de/info/Fortschreibung/Kapitel%20BX_Ziele.pdf</ref>

Publikationen

Links


Einzelfälle

Fußnoten

<references />