Militärausrüstung: Unterschied zwischen den Versionen

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Militärausrüstung ist nach {{GWB 104}} Abs. 2 jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist.<noinclude>
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Aktuelle Version vom 20. Oktober 2021, 12:22 Uhr

Militärausrüstung ist nach GWB § 104 Abs. 2 jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist.

Siehe auch

Fußnoten

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