Stiftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemeindevermögen darf nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gemeinde und nur dann in Stiftungsvermögen eingebracht werden, wenn der mit der Stiftung verfolgte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. ({{GO 75}} Abs. 4)
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Die Stiftungszwecke der neuen Stiftungen sind dabei vielfältig. Die Palette reicht von der Förderung der musikalischen Bildung und Erziehung, der Aus- und Weiterbildung junger Menschen, über die Förderung der Erforschung und Bekämpfung von Krebserkrankungen bei Kindern, der Förderung von Natur- und Umweltschutz im Landkreis Forchheim, die Erhaltung der Synagoge in Kronach, die Förderung der Altenhilfe in Kirchenlamitz und Bad Steben und die Förderung der Errichtung eines Hospizes in Coburg. Zudem wurden in Naila, Bad Rodach und Bayreuth Bürgerstiftungen errichtet, die eine Vielzahl von gemeinnützigen Zwecken in der ihrer Stadt fördern.
 
Die Stiftungszwecke der neuen Stiftungen sind dabei vielfältig. Die Palette reicht von der Förderung der musikalischen Bildung und Erziehung, der Aus- und Weiterbildung junger Menschen, über die Förderung der Erforschung und Bekämpfung von Krebserkrankungen bei Kindern, der Förderung von Natur- und Umweltschutz im Landkreis Forchheim, die Erhaltung der Synagoge in Kronach, die Förderung der Altenhilfe in Kirchenlamitz und Bad Steben und die Förderung der Errichtung eines Hospizes in Coburg. Zudem wurden in Naila, Bad Rodach und Bayreuth Bürgerstiftungen errichtet, die eine Vielzahl von gemeinnützigen Zwecken in der ihrer Stadt fördern.
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Ein stets aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen – mit Ausnahme kirchlicher – Stiftungen mit Sitz in Bayern steht im Internet unter http://www.stiftungen.bayern.de zur Verfügung.
 
Ein stets aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen – mit Ausnahme kirchlicher – Stiftungen mit Sitz in Bayern steht im Internet unter http://www.stiftungen.bayern.de zur Verfügung.
 
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Inneren - PM 23/11 vom 27.01.11)
 
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Inneren - PM 23/11 vom 27.01.11)
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==Publikationen==
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* Guido Bockamp und Awet Tesfaiesus, Die Gebietskörperschaft als Stifterin - Eine Analyse der Möglichkeiten und Grenzen eines dritten Weges zwischen Privatisierung und Verstaatlichung in der Daseinsvorsorge, KommJur 2009, 88
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==Rechtsprechung==
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* {{BVerwG 3 C 55.96}} = [[BVerwGE 106, 177]] - "Franz-Schönhuber-Stiftung" - [[Stiftung]]
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==Links==
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* [http://stiftungen.bayern.de Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern]
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[[Kategorie:Kommunalrecht]]

Aktuelle Version vom 20. August 2021, 10:33 Uhr

Gemeindevermögen darf nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gemeinde und nur dann in Stiftungsvermögen eingebracht werden, wenn der mit der Stiftung verfolgte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann. (GO Art. 75 Abs. 4)

Normen

Pressemeldung der Regierung von Oberfranken vom 27.01.2011: 61 neue Stiftungen in Bayern, 15 davon in Oberfranken

Die Stiftungszwecke der neuen Stiftungen sind dabei vielfältig. Die Palette reicht von der Förderung der musikalischen Bildung und Erziehung, der Aus- und Weiterbildung junger Menschen, über die Förderung der Erforschung und Bekämpfung von Krebserkrankungen bei Kindern, der Förderung von Natur- und Umweltschutz im Landkreis Forchheim, die Erhaltung der Synagoge in Kronach, die Förderung der Altenhilfe in Kirchenlamitz und Bad Steben und die Förderung der Errichtung eines Hospizes in Coburg. Zudem wurden in Naila, Bad Rodach und Bayreuth Bürgerstiftungen errichtet, die eine Vielzahl von gemeinnützigen Zwecken in der ihrer Stadt fördern.

Regierungspräsident Wilhelm Wenning freut sich über das große Engagement der oberfränkischen Bürgerinnen und Bürger, die mit der Errichtung einer Stiftung dauerhaft gemeinnützige und mildtätige Zwecke in der Region unterstützen. Damit wurden allein in den letzten fünf Jahren in Oberfranken fast 100 gemeinnützige Stiftungen errichtet und staatlich anerkannt.

Stiftungen sind ein unkompliziertes und flexibles Instrument, um gemeinnützige Zwecke dauerhaft zu unterstützen. Es müssen keine Millionenbeträge sein, um eine rechtlich selbständige Stiftung errichten zu können. Das Stiftungsvermögen muss mindestens 50.000 Euro betragen um mit einer rechtsfähigen Stiftung einen guten Zweck auf Dauer zu unterstützen. Das verbesserte Stiftungssteuerrecht trägt seinen Teil für ein stiftungsfreundliches Klima bei.

Ein aktuelles Verzeichnis aller Stiftungen mit Sitz in Bayern wurde von den Regierungen erstellt und ist im Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung unter

http://www.stiftungen.bayern.de

für jedermann zugänglich.

Nähere Informationen, ein ausführliches Merkblatt mit Muster für Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung und eine individuelle Beratung erhalten Sie gerne bei der Regierung von Oberfranken, Herrn Norbert Hübsch, Telefon 0921/604-1728, E-Mail: norbert.huebsch@reg-ofr.bayern.de. (Quelle: Regierung von Oberfranken - Pressemitteilung-Nr.: 005/11 vom 26.01.2011)

Innenminister Joachim Herrmann: "2010 wurden 161 Stiftungen in Bayern gegründet – Ausdruck einer starken Zivilgesellschaft"

Innenminister Joachim Herrmann hat eine positive Bilanz der Stiftungsneugründungen für 2010 gezogen. Die Gesamtzahl der in Bayern bestehenden rechtsfähigen Stiftungen ist auf 3439 gewachsen. Mit 161 neuen Stiftungen – darunter 11 kirchlichen – lag das Jahr 2010 an sechster Stelle in der Gesamtstatistik seit 1945. Herrmann: "Seit dem Jahr 2000 liegt die Zahl der Stiftungsgründungen konstant deutlich über 130 im Jahr, offensichtlich unabhängig von Finanz- und Wirtschaftskrisen." Fast alle der in Bayern registrierten Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und erfüllen insbesondere soziale, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben. Seit dem Jahr 2000 liegen die Zahlen der neu errichteten Stiftungen im Jahresschnitt bei 163. Im Jahr 2007 gab es mit 222 neuen Stiftungen einen außergewöhnlichen Anstieg, der wohl in erster Linie auf das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 zurückzuführen war. Damit hatte der Bundesgesetzgeber die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter nochmals erheblich verbessert. Das Jahr 2010 liegt trotz einem Rückgang von rund 10 Prozent (19 Stiftungen) gegenüber 2009 auf dem konstant hohen durchschnittlichen Niveau der letzten 11 Jahre. Herrmann: "Bayern gehört zu den führenden Stiftungsstandorten in Deutschland. Stiftungen sind wichtige Impulsgeber und Projektträger für viele Aufgaben unseres Gemeinwesens. Sie sind Ausdruck einer starken und aktiven Bürgergesellschaft. Insbesondere in den Bürgerstiftungen zeigt sich das gesellschaftliche und soziale Engagement einer Vielzahl von Bürgern, Unternehmen und Institutionen für die örtliche Gemeinschaft."

Entgegen mancher Befürchtungen konnten bisher in Bayern weder 2009 noch 2010 Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Zahl der neuerrichteten Stiftungen festgestellt werden. Herrmann: "2009 war sogar gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 6,5 Prozent zu verzeichnen." Allerdings berichten die Stiftungsaufsichtsbehörden von geringeren Ausschüttungen insbesondere auf Grund des niedrigeren Zinsniveaus. Zwischenzeitliche Kursgewinne konnten die Verluste der Vorjahre aber wieder teilweise ausgleichen.

In den letzten zehn Jahren wurden 1.643 und damit fast die Hälfte aller heute bestehenden rechtsfähigen, nichtkirchlichen Stiftungen mit Sitz in Bayern staatlich anerkannt. Die Gesamtzahl der Ende 2010 hier registrierten Stiftungen liegt nunmehr bereits bei 3439. Davon stehen 3320 (knapp 97 Prozent) unter staatlicher Aufsicht; sie verfolgen öffentliche, also gemeinnützige Zwecke. Bei den restlichen 119 Stiftungen handelt es sich um Familienstiftungen, die rein private Zwecke verfolgen und nicht staatlich beaufsichtigt werden. Zusätzlich gibt es in Bayern einige tausend kirchliche Stiftungen unter kirchlicher Aufsicht, die ebenfalls gemeinnützig sind.

Wer in Bayern eine gemeinnützige Stiftung errichten will, kann sich bei den Regierungen in allen Fragen des Stiftungsrechts kompetent und kostenlos beraten lassen. Steuerliche Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Finanzämter. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt mit Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung, das bei den Regierungen bezogen oder auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern unter http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/stiftungen/ abgerufen werden kann

Ein stets aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen – mit Ausnahme kirchlicher – Stiftungen mit Sitz in Bayern steht im Internet unter http://www.stiftungen.bayern.de zur Verfügung. (Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Inneren - PM 23/11 vom 27.01.11)

Publikationen

  • Guido Bockamp und Awet Tesfaiesus, Die Gebietskörperschaft als Stifterin - Eine Analyse der Möglichkeiten und Grenzen eines dritten Weges zwischen Privatisierung und Verstaatlichung in der Daseinsvorsorge, KommJur 2009, 88

Rechtsprechung

Links