Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO: Unterschied zwischen den Versionen

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Die in [[Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung)|nichtöffentlicher Sitzung]] gefaßten Beschlüsse sind nach {{GO 52}} Abs. 3 der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die [[Geheimhaltung]] weggefallen sind. Zum Umgang mit den Fallgruppen [[Immobiliengeschäft|Immobiliengeschäfte]], [[Vergabeangelegenheiten in der Gemeinderatssitzung|Bechaffungsgeschäfte]], [[Personalangelegenheiten in der Gemeinderatssitzung|Personalangelegenheiten]] vgl. Stefan '''Papsthart''', Glashaus mit Geheimnissen - Zur (Nicht-)Öffentlichkeit kommunaler Ratsarbeit, BayVBl. 2021, 253 ff., 258 (5.1.3.).<noinclude>
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Die in [[Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung)|nichtöffentlicher Sitzung]] gefaßten Beschlüsse sind nach {{GO 52}} Abs. 3 der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die [[Geheimhaltung]] weggefallen sind. Zum Umgang mit den Fallgruppen [[Grundstücksgeschäft|Immobiliengeschäfte]], [[Vergabeangelegenheiten in der Gemeinderatssitzung|Bechaffungsgeschäfte]], [[Personalangelegenheiten in der Gemeinderatssitzung|Personalangelegenheiten]] vgl. Stefan '''Papsthart''', Glashaus mit Geheimnissen - Zur (Nicht-)Öffentlichkeit kommunaler Ratsarbeit, BayVBl. 2021, 253 ff., 258 (5.1.3.).<noinclude>
  
 
==Normen==
 
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Version vom 16. Juli 2021, 08:24 Uhr

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind nach GO Art. 52 Abs. 3 der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Zum Umgang mit den Fallgruppen Immobiliengeschäfte, Bechaffungsgeschäfte, Personalangelegenheiten vgl. Stefan Papsthart, Glashaus mit Geheimnissen - Zur (Nicht-)Öffentlichkeit kommunaler Ratsarbeit, BayVBl. 2021, 253 ff., 258 (5.1.3.).

Normen

  • GO Art. 52 Abs. 3: Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Publikationen

Fachaufsätze

  • Stefan Papsthart, Glashaus mit Geheimnissen - Zur (Nicht-)Öffentlichkeit kommunaler Ratsarbeit, BayVBl. 2021, 253 ff., 258 (5.1.3.)
  • Michael Pahlke, Die Information der Öffentlichkeit und der Medien über nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen, BayVBl. 2014, 33 ff.

BLOG-Beiträge

Siehe auch

Fußnoten

<references/>