Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO (Stadtrat Burgkunstadt): Unterschied zwischen den Versionen

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1. Der Stadtrat bauftragte das [[Ingenieurbüro Miller]]
 
1. Der Stadtrat bauftragte das [[Ingenieurbüro Miller]]

Version vom 14. Januar 2014, 14:16 Uhr

Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 BayGO

Burgkunstadt aktuell Ausgabe Januar 2014, Seite 2:

1. Der Stadtrat bauftragte das Ingenieurbüro Miller

  • mit der Überprüfung der Kanalisation im Stadtteil Mainroth auf hydraulischen Sanierungsbedarf und
  • mit den erforderlichen Ingenieurleistungen für die Umstellung der Aufbereitung in der Franz-Roscher-Straße auf ein geschlossenes System und ermächtigte die Verwaltung zum Abschluss des entsprechenden Ingenieurvertrages.

2. Der Stadtrat befasste sich außerdem mit Grundstücks- und Personalangelegenheiten."