Vergabeangelegenheiten in der Gemeinderatssitzung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
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Version vom 14. Juli 2021, 15:10 Uhr

Grundsätzlich ist in Vergabeangelegenheiten im Einzelfall zu prüfen, auch ob ggf. eine Aufteilung eines Tagesordnungspunktes in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil vorzunehmen ist. Beachte die weiterführenden Quellen:

Persönliche Verhältnisse des Bieters, z.B. Bonität, Zuverlässigkeit, Kalkulation, namentliche Nennung nachplatzierter Bieter, Erstellung von Bieterlisten vor beschränkten Ausschreibungen sind innichtöffentlich zu behandeln.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 239 f.</ref>

Oberhalb der EU-Schwellenwerte sind folgende Vorschriften zu beachten:

Für Bauaufträge:

Siehe auch

Fußnoten

<references/>