Wettbewerbsbekanntmachung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Juni 2021, 13:25 Uhr

Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen Planungswettbewerb auszurichten, gemäß VgV § 70 Abs. 1 Satz 1 in einer Wettbewerbsbekanntmachung mit. Die Wettbewerbsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß Anhang IX der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt<ref>VgV § 70 Abs. 1 Satz 2</ref>. VgV § 40 ist entsprechend anzuwenden<ref>VgV § 70 Abs. 1 Satz 3</ref>.

Normen

EU-Verordnungen

Vergabeverordnung (VgV)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>