Wettbewerbsbekanntmachung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen [[Planungswettbewerb]] auszurichten, in einer [[Wettbewerbsbekanntmachung]] mit. Die Wettbewerbsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß Anhang IX der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt. 3§ 40 ist entsprechend anzuwenden.<noinclude>
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Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen [[Planungswettbewerb]] auszurichten, gemäß {{VgV 70}} Abs. 1 Satz 1 in einer [[Wettbewerbsbekanntmachung]] mit. Die Wettbewerbsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß Anhang IX der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt. 3§ 40 ist entsprechend anzuwenden<ref>{{VgV 70}} Abs. 1 Satz2</ref>.<noinclude>
  
 
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Version vom 21. Juni 2021, 13:21 Uhr

Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen Planungswettbewerb auszurichten, gemäß VgV § 70 Abs. 1 Satz 1 in einer Wettbewerbsbekanntmachung mit. Die Wettbewerbsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß Anhang IX der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt. 3§ 40 ist entsprechend anzuwenden<ref>VgV § 70 Abs. 1 Satz2</ref>.

Normen

EU-Verordnungen

Vergabeverordnung (VgV)

Fußnoten

<references/>