GPP bei Gebäuden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
"Für öffentliche [[Gebäude]] gelten [[Energieeffizienz]]-Mindestanforderungen, die auf nationaler Ebene unter Zugrundelegung einer gemeinsamen EU-Methodik festgelegt werden. Ab 1. Januar 2019 müssen alle neuen Gebäude, die von öffentlichen Behörden als Eigentümer genutzt werden, „[[Niedrigstenergiegebäude]]“ sein ({{Richtlinie 2010/31/EU}}). In der [[Energieeffizienzrichtlinie]] werden ebenfalls verbindliche Anforderungen an die Renovierung öffentlicher Gebäude und an Kaufverträge und neue Mietverträge festgelegt, die Energieeffizienz-Mindeststandards zu erfüllen haben."<ref>Quelle: {{ISBN 9789279568497}}, Seite 7</ref>
 
"Für öffentliche [[Gebäude]] gelten [[Energieeffizienz]]-Mindestanforderungen, die auf nationaler Ebene unter Zugrundelegung einer gemeinsamen EU-Methodik festgelegt werden. Ab 1. Januar 2019 müssen alle neuen Gebäude, die von öffentlichen Behörden als Eigentümer genutzt werden, „[[Niedrigstenergiegebäude]]“ sein ({{Richtlinie 2010/31/EU}}). In der [[Energieeffizienzrichtlinie]] werden ebenfalls verbindliche Anforderungen an die Renovierung öffentlicher Gebäude und an Kaufverträge und neue Mietverträge festgelegt, die Energieeffizienz-Mindeststandards zu erfüllen haben."<ref>Quelle: {{ISBN 9789279568497}}, Seite 7</ref>
  
"Die wichtigsten Umweltauswirkungen ergeben sich aus der Gebäudenutzung, insbesondere dem Energieverbrauch. Ebenfalls wichtig sind die verwendeten Baumaterialien, die Luftqualität im Gebäude, der Wasserverbrauch, Auswirkungen auf Verkehr und Flächennutzung sowie das Abfallaufkommen in der Bauphase."<ref>{{ISBN 9789279568497}} - Kapitel 7 – Wichtige GPP-Sektoren - 7.1 [[Gebäude]] (Seite 72)</ref><noinclude>
+
"Die wichtigsten Umweltauswirkungen ergeben sich aus der  
 +
* [[Gebäudenutzung]],  
 +
** insbesondere dem [[Energieverbrauch]].  
 +
Ebenfalls wichtig sind die verwendeten  
 +
* [[Baumateriali|Baumaterialien]],  
 +
* die [[Luftqualität]] im Gebäude,  
 +
* der [[Wasserverbrauch]],  
 +
* Auswirkungen auf  
 +
** Verkehr und  
 +
** [[Flächennutzung]] sowie  
 +
* das [[Abfallaufkommen in der Bauphase]]."<ref>{{ISBN 9789279568497}} - Kapitel 7 – Wichtige GPP-Sektoren - 7.1 [[Gebäude]] (Seite 72)</ref><noinclude>
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Version vom 26. Februar 2021, 09:29 Uhr

"Für öffentliche Gebäude gelten Energieeffizienz-Mindestanforderungen, die auf nationaler Ebene unter Zugrundelegung einer gemeinsamen EU-Methodik festgelegt werden. Ab 1. Januar 2019 müssen alle neuen Gebäude, die von öffentlichen Behörden als Eigentümer genutzt werden, „Niedrigstenergiegebäude“ sein (Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden). In der Energieeffizienzrichtlinie werden ebenfalls verbindliche Anforderungen an die Renovierung öffentlicher Gebäude und an Kaufverträge und neue Mietverträge festgelegt, die Energieeffizienz-Mindeststandards zu erfüllen haben."<ref>Quelle: Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 7</ref>

"Die wichtigsten Umweltauswirkungen ergeben sich aus der

Ebenfalls wichtig sind die verwendeten

Publikationen

Publikationen

Fußnoten

<references/>